Hallo Zusammen,
in meinem Betrieb (Verein der mit Suchtkranken arbeitet) haben wir verschiedene Dienstfahrzeuge.
Diese stehen abends meist ungenutzt rum.
Wie ist es steuerrechtlich zu handhaben, wenn man diese Autos an Mitarbeiter ausleihen würde und diese dann pro gefahrenem KM einen Betrag zahlen? Also könnte man diesen Betrag pauschal oder prozentual besteuern?
Habe mich schon informiert in Bezug auf Dienstwagen. Die Ein-Prozentregelung trifft meiner Meinung aber nur zu wenn man einen Dienstwagen immer zu Verfügung hat.
Als totaler Steuerneuling wäre ich für Eure Hilfe sehr dankbar!
Liebe Grüße
Auto von Betrieb ausleihen - wie versteuern?
12. Februar 2022
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Frage vom 12. Februar 2022 | 18:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto von Betrieb ausleihen - wie versteuern?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2022 | 18:16
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1176x hilfreich)
ZitatWie ist es steuerrechtlich zu handhaben, wenn man diese Autos an Mitarbeiter ausleihen würde und diese dann pro gefahrenem KM einen Betrag zahlen? Also könnte man diesen Betrag pauschal oder prozentual besteuern? :
M.E. handelt es sich um einen Leistungsaustausch, der nicht pauschal zu versteuern wäre.
Der Verein versteuert und der Leistungsempfänger nicht.
Die Gegenleistung sollte fremdüblich sein und die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG wäre zu beachten.
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