Außergewöhnliche Belastung - Anlage Unterhalt

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.11.2019 12:09:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergewöhnliche Belastung - Anlage Unterhalt

Hallo zusammen, ich habe gelesen, dass man Trennungsunterhalt auf 2 Wegen von der Steuer absetzen kann.
Sonderausgaben (Realsplitting - Anlage U) und außergewöhnliche Belastung (Anlage Unterhalt) wozu man den Ex-Partner nicht benötigt.
Woher bekomme ich/das Finanzamt die Angaben über die Einkünfte des Ex-Partners, die in der Anlage Unterhalt gefordert werden?
Vielen Dank für die Hilfe.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Duisy79):
Sonderausgaben (Realsplitting - Anlage U) und außergewöhnliche Belastung (Anlage Unterhalt) wozu man den Ex-Partner nicht benötigt.


Anlage U ist doch die Abkürzung von Anlage Unterhalt.

Zitat (von Duisy79):
Woher bekomme ich/das Finanzamt die Angaben über die Einkünfte des Ex-Partners,


Du im Zweifel vom Ex-Partner, das Finanzamt von Dir.
Es reicht allerdings die Steuerident-Nr. des Expartners, und dessen Bestätigung über die Höhe des erhaltenen Unterhaltes.

Berry

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#2
 Von 
guest-12328.11.2019 12:09:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry,
leider nein, es sind 2 verschiedene Anlagen.
Die Steuer-ID und den Nachweis den gezahlten Unterhalts hab ich das ist kein Problem.
Nur über Elster erwartet der weitere Angaben.

Dirk

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#4
 Von 
guest-12328.11.2019 12:09:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Trennung ab 1.2.19
Scheidung noch offen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Anlage U ist doch die Abkürzung von Anlage Unterhalt.


Nein, das sind zwei verschiedene Formulare.

Zitat:
Woher bekomme ich/das Finanzamt die Angaben über die Einkünfte des Ex-Partners, die in der Anlage Unterhalt gefordert werden?


Von Deiner Ex.

Zitat:
Nur über Elster erwartet der weitere Angaben.


Das wird doch erst im Jahre 2021 relevant, wenn Du die Steuererklärung für 2020 machst. Bis einschl. 2019 ist noch die Zusammenveranlagung möglich.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12328.11.2019 12:09:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Eine Zusammenveranlagung für 2019 ist nicht erwünscht und somit suche ich nach der Lösung bzw. Erklärung wie ich bei Elster "Außergewöhnliche Belastung - Anlage Unterhalt" ausfüllen muss bzw. woher ich die Angaben des Ex-Partners bekomme wenn dieser nicht kooperiert.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Eine Zusammenveranlagung für 2019 ist nicht erwünscht


Dir ist aber bekannt, dass Deine Ex zur Unterschrift unter die gemeinsame Veranlagung verpflichtet ist? Der Ex-Partner macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er nicht kooperiert.

Zitat:
Erklärung wie ich bei Elster "Außergewöhnliche Belastung - Anlage Unterhalt" ausfüllen muss


Dir ist aber bekannt, dass das Ausfüllen der Anlage Unterhalt nur dann Sinn macht, wen Deine Ex (fast) keine Einkünfte hat?

Zitat:
bzw. woher ich die Angaben des Ex-Partners bekomme wenn dieser nicht kooperiert.


Auf welcher Basis zahlst Du denn Unterhalt, wenn Du die Einkünfte des Ex-Partners nicht kennst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.11.2019 12:09:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Basis wurde über Anwälte errechnet.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
guest-12328.11.2019 12:09:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
gehen Sie zu einem Steuerberater!

Wenn Sie mir diesen bezahlen gerne!

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12328.11.2019 12:09:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Helfen ohne Antwort und nur mit dem Hinweis zum Steuerberater zu gehen?
Ich habe eine einfach Frage gestellt und wenn jemand Erfahrung damit hat kann er mir diese Frage vielleicht auch beantworten.
Dazu ist ein Forum in meinen Augen da.
Anwälte kosten Geld -> mein Geld und darüber entscheide ich immer noch selbst

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#14
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Du hast leider etwas „falsche" Vorstellungen! Hier bist Du im Steuerforum! Hier bekommst Du Infos zur steuerrechtlichen Würdigung! Danach bist Du allein für den Nachweis der Einkünfte deiner Ex zuständig, da es sich um steuermindernde Sachverhalte handelt.

Wie Du an diese Infos kommst, ist steuerrechtlich egal und deshalb auch nicht geregelt. Wenn Du daher Infos haben willst, wie Du deine Ex dazu bekommst, Dir die Infos zu geben, bekommst Du die eher im Familienrechtsforum.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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