Außergewöhnliche Belastung/Arztrechnung usw

1. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergewöhnliche Belastung/Arztrechnung usw

Hallo,
Ich befinde mich in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit meiner Lebensgefährtin!
Unterhalt kann ich Problemlos absetzen!
Jetzt hat meine Lebensgefährtin 2018
eine Zahnarztrechnung von 3500.-€
bekommen (Zahnersatz),diese Rechnung wollte ich ebenfalls absetzen!
Dass FA sagt aber,meine zumutbare Belastung wäre noch nicht erreicht!
Ist dass richtig,dass auch bei einer
„unterstützenden Person" die zumutbare Belastung herangezogen
wird?
Danke und Gruss

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat:
sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft
Das betrifft SGB II / SGB XII. Finanzamtsmäßig ist das rille.

Unterstützte Person / Welcher Bezug ? Hintergrund, wird u.a. hier erklärt:

https://www.steuernetz.de/lexikon/unterstuetzung-beduerftiger-personen

Unterhalt O.K. FA will auf AgB absetzen. Da bei Unterstützung Bedürftige ja Grenzen sind (nämlich die Bedürftigkeitswerte) wird das, nehme ich mal an, nicht anders gehen.

Dann aber hat das Finanzamt Recht.

-- Editiert von Spejbl am 02.06.2019 00:47

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