Hallo,
Ich befinde mich in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit meiner Lebensgefährtin!
Unterhalt kann ich Problemlos absetzen!
Jetzt hat meine Lebensgefährtin 2018
eine Zahnarztrechnung von 3500.-€
bekommen (Zahnersatz),diese Rechnung wollte ich ebenfalls absetzen!
Dass FA sagt aber,meine zumutbare Belastung wäre noch nicht erreicht!
Ist dass richtig,dass auch bei einer
„unterstützenden Person" die zumutbare Belastung herangezogen
wird?
Danke und Gruss
Außergewöhnliche Belastung/Arztrechnung usw
1. Juni 2019
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Frage vom 1. Juni 2019 | 19:33
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergewöhnliche Belastung/Arztrechnung usw
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#1
Antwort vom 2. Juni 2019 | 00:44
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 149x hilfreich)
Das betrifft SGB II / SGB XII. Finanzamtsmäßig ist das rille.Zitat:sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft
Unterstützte Person / Welcher Bezug ? Hintergrund, wird u.a. hier erklärt:
https://www.steuernetz.de/lexikon/unterstuetzung-beduerftiger-personen
Unterhalt O.K. FA will auf AgB absetzen. Da bei Unterstützung Bedürftige ja Grenzen sind (nämlich die Bedürftigkeitswerte) wird das, nehme ich mal an, nicht anders gehen.
Dann aber hat das Finanzamt Recht.
-- Editiert von Spejbl am 02.06.2019 00:47
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