Habe Nabelschnurblut meiner Tochter für eine mögliche Behandlung von Leukämie usw. einlagern lassen. Stellen die Kosten dafür außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Steuerrechts dar? Mein Finanzamt sagt nein. Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht? Warum ist das so?
Danke für jede Info.
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"babuss68"
Außergewöhnliche Belastungen durch Nabelschnurblut?
10. Mai 2005
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Frage vom 10. Mai 2005 | 22:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergewöhnliche Belastungen durch Nabelschnurblut?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2005 | 09:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Außergewöhnliche Belastungen können nur dann geltend gemacht werden, wenn die angefallenen Kosten zwangsläufig sind (§ 33 EStG
).
Das ist jedoch hier nicht der Fall. Die Einlagerung war freiwillig.
#2
Antwort vom 11. Mai 2005 | 19:35
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Das ist grundsätzlich richtig.
Falls allerdings bei Eltern oder anderen leiblichen Verwandten in der Vergangenheit bereits Leukämiefälle bzw. andere Tumorerkrankungen aufgetreten sind und aus diesem Grund der Arzt eine Einlagerung für den evtl. Fall für angezeigt hält, dann sollte man sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. In diesem Fall anerkennt das FA die Kosten.
Gruß
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