Hallo,
blicke nicht durch mit dem BEA Freibetrag. Wenn die Kinder aus einer geschiedenen Ehe bei der Mutter leben , sind die Kinder in der Regel auch nur dort gemeldet , trotz Wochenend- und Ferien- Aufenthalten beim Vater. So wird der volle BEA Freibetrag automatisch an die Mutter übertragen. richtig????
Frage:
Entstehen dem Vater dadurch steuerliche Nachteile?
Zum Kindergled:
Die Mutter erhält das Kindergeld , aber der Vater kann sich 50% davon auf den Kindesunterhalt anrechnen.
Frage:
Muß der Vater in der Steuererlärung als erhaltenes Kindergeld die Hälfte angeben oder die ganze Jahressumme?
Ich hoffe es hat jeman Lust mir eine Ausschweifende Antwort zu geben!
robertino
BEA Freibetrag und Kindergeld
1. Februar 2005
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Frage vom 1. Februar 2005 | 11:29
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
BEA Freibetrag und Kindergeld
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#1
Antwort vom 1. Februar 2005 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47597 Beiträge, 16825x hilfreich)
quote:
So wird der volle BEA Freibetrag automatisch an die Mutter übertragen. richtig????
Falsch. Der Freibetrag steht beiden Elternteilen zur Hälfte zu, kann jedoch auf Antrag der Mutter auf diese übertragen werden (wenn das Kind nur bei der Mutter gemeldet ist).
Natürlich entstehen dem Vater steuerliche Nachteile, wenn die Mutter den gesamten BEA-Freibetrag erhält. Je nach Einkommenshöhe sind diese aber im Regelfall gering, da sich der Freibetrag im Wesentlichen auf den SolZuschlag und auf die Kirchensteuer auswirkt. Das müsste im Einzelfall nachgerechnet werden.
Der Vater muss grundsätzlich das halbe Kindergeld in der Steuererklärung angeben, selbst dann, wenn es ihm nicht auf den Unterhalt angerechnet wurde.
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