Hallo, der gesunde, arbeitende Steuerpflichtige hatte den vollen Betrag (entspr. des GdB seines Ex-Partners) eingetragen und das FA hat diesen gar nicht berücksichtigt.
Muss nicht zumindest der halbe Pauschbetrag berücksichtigt werden, oder ist dazu Voraussetzung, dass beide Ehepartner "verheiratet" sind ?
BEHINDERTEN-Pauschbetrag bei "dauernd getrennt lebend" UND Einzelveranlagung
2. September 2020
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Frage vom 2. September 2020 | 21:58
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 10x hilfreich)
BEHINDERTEN-Pauschbetrag bei "dauernd getrennt lebend" UND Einzelveranlagung
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#1
Antwort vom 2. September 2020 | 22:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Muss nicht zumindest der halbe Pauschbetrag berücksichtigt werden
Nein
Zitat:oder ist dazu Voraussetzung, dass beide Ehepartner "verheiratet" sind ?
Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf die Zusammenveranlagung besteht und diese auch gewählt wurde.
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