Bareinzahlungen auf Gemeinschaftskonto und dann Geschäftskonto

28. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
hellblazer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bareinzahlungen auf Gemeinschaftskonto und dann Geschäftskonto

Hallo, folgende Frage:
Person A hat ein Nebengewerbe neben seiner eigentlichen Arbeit. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin hat er ein Gemeinschaftskonto für laufende Kosten Haus usw. Die Lebensgefährtin bekommt z.B. Bargeld von ihren Eltern geschenkt (sagen wir mal 3000,- Euro, auf jeden Fall unter 10.000Euro) und zahlt dieses bar auf das Gemeinschaftskonto. Dann überweist sie von dort das Geld Person A damit der z.B. die neue Heizung (zusätzlich zu seinem Anteil) davon bezahlt. Person A hat nur ein Konto, für privates und für sein Nebengewerbe.
Kann das FA den Betrag jetzt bei einer Prüfung als "Schwarzgeld" ansehen und Steuern zurück verlangen?
Was reicht als Nachweis für das Finanzamt aus, daß es sich hierbei um eine private Einlage der Lebensgefährtin handelt a) schriftliche Bestätigung der Lebensgefährtin bezüglich des Geldes, b) zusätzliche schriftliche Bestätigung der Eltern das sie der Tochter 3000Euro geschenkt haben oder c) was kann das FA sonst noch verlangen (Kontoauszüge der Eltern über die 3000,- Euro???).
Und was wäre, wenn Person A 2 Konten hätte: 1. für Nebengewerbe, 2. für Privates und die 3000,- Euro wären auf das 2. Konto gegangen.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
DANKE!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von hellblazer):
Kann das FA den Betrag jetzt bei einer Prüfung als "Schwarzgeld" ansehen und Steuern zurück verlangen?

Ja.
Und natürlich auch entsprechende Strafverfahren einleiten, Steuerprüfungen veranlassen, ...



Zitat (von hellblazer):
Was reicht als Nachweis für das Finanzamt aus

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von hellblazer):
Person A hat nur ein Konto, für privates und für sein Nebengewerbe.

Zulässig aber so ziemlich die schlechteste Idee.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

warum wird die Heizung nicht vom Gemeinschaftskonto bezahlt?
Oder soll es eine Investition in das Gewerbe sein (auch, weil du von "Einlage" sprichst, das passt eigentlich nur dann)? Für welches Gebäude ist denn die Heizung gedacht?

Zitat:
Kann das FA den Betrag jetzt bei einer Prüfung als "Schwarzgeld" ansehen und Steuern zurück verlangen?

(editiert)

Trotzdem sollte man geschäftliches und privates möglichst trennen, dass erspart einiges für den Fall einer Betriebsprüfung.

Wenn man es ganz sicher machen möchte, dann zeigt man dem Finanzamt die Schenkung an (gem. §30 ErbStG). Bei Kleingeld - in Bezug auf die Freibeträge - ist das eigentlich nicht nötig, aber schaden kann es natürlich auch nicht.

Stefan


-- Editiert von Moderator am 2. Januar 2023 16:24

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von hellblazer):
Kann das FA den Betrag jetzt bei einer Prüfung als "Schwarzgeld" ansehen und Steuern zurück verlangen?

Auf keinen Fall, wenn die Herkunft nachgewiesen ist, also dass es vom Konto der Eltern kam und die auch die Liquidität besitzen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
hellblazer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,
das das "unklug" ist privat und Firma zu mischen ist soweit klar.
Wichtig ist, wie man da wieder rauskommt.
Bestätigung der Eltern nachreichen inkl. Kontoauszüge der Eltern für den Zeitraum und die Sache sollte doch eigentlich erledigt sein, ODER?

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Ja, sehr wahrscheinlich.

Sollten jedoch andere Anzeichen dazukommen, wird man den Betrag auch dazurechnen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hellblazer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, für die Antwort...

Was genau ist mit:

Zitat:
Sollten jedoch andere Anzeichen dazukommen, wird man den Betrag auch dazurechnen.

gemeint?
Was sollen da für andere Anzeichen dazukommen, wenn man per Kontoauszüge nachweisen kann, daß die Eltern zu dem Zeitpunkt Bargeld abgehoben...?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von hellblazer):
Was sollen da für andere Anzeichen dazukommen, wenn man per Kontoauszüge nachweisen kann, daß die Eltern zu dem Zeitpunkt Bargeld abgehoben...?

Andere Anzeichen für nicht versteuerte Einnahmen in Ihrem Gewerbe.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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