Wir (verheiratet seit 2003) haben 2004 ein Haus gekauft und erhalten Eigenheimzulage. Mein Sohn (10 J.) lebt mit 1. Wohnsitz bei meiner Ex-Frau, ist aber bei uns mit 2. Wohnsitz gemeldet, da er regelmässig an den Wochenenden hier ist. Steht uns Baukindergeld zu und wie können wir dieses beantragen?
Baukindergeld
5. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2007 | 07:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Baukindergeld
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. März 2007 | 08:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Da das Kind nicht zu Deinem Haushalt gehört, hast Du kenen Anspruch auf das enstrechende Baukindergeld.
Und jetzt?
Schon
266.704
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten