Guten Tag zusammen,
ich habe folgende Frage: Ab wann gilt die Befreiung von der Grunderwerbsteuer im Falle einer Heirat? AB dem Datum der Vermählung oder gilt sie ab dem Jahr, in dem man geheiratet hat.
Explizit geht es darum, daß wir dabei sind unsere Hochzeit zu planen und gleichzeitig eine Immobilie kaufen möchten. Da wir die Immo aus der Familie kaufen, wäre theor. keine Grunderwerbsteuer fällig (direkte Linie), da wir aber noch nicht verheiratet sind, müßte mind. ich (Schwiegersohn) Steuern zahlen. Nun ist die Überlegung, wie "kurzfristig" wir heiraten müßten, da uns der Termin für den Immo-Kauf etwas unter Druck setzt. Wenn die Steuerbefreiung für das Jahr der Heirat gilt, hätten wir dann natürlich keinen Termindruck wegen unserer Hochzeit mehr.
Im Grunderwerbsteuergesetz finde ich leider nichts dazu. Vielleicht kann jemand kurzfristig helfen.
Vielen Dank und happy weekend.
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Befreiung v. d. Grunderwerbsteuer
20. März 2010
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Frage vom 20. März 2010 | 14:17
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Befreiung v. d. Grunderwerbsteuer
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#1
Antwort vom 21. März 2010 | 06:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47629 Beiträge, 16834x hilfreich)
Wieso findest Du nichts dazu? Das steht doch in § 3 Nr. 6 GrEStG.
Du bist erst dann Ehegatte eines Kindes, wenn Du mit dem Kind verheiratet bist, nicht bereits vorher. Da auch nirgendwo bestimmt ist, dass die Grunderwerbsteuer eine Jahressteuer ist (im Gegensatz zur Einkommensteuer), gilt die Steuerbefreieung erst ab der Heirat.
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