Beharren bei Feststellungserklärung

12. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Beharren bei Feststellungserklärung

Hallo,

nehmen wir mal an eine Personenvereinigung macht wegen gemeinschaftlicher Einkünfte eine Feststellungserklärung.

Das Finanzamt stellt fest, dass hier ein "Fall von geringer Bedeutung" vorliegt, und deshalb keine Feststellung erfolgt.

Kann dann einer der Feststellungsbeteiligten auf einer Feststellung bestehen und das Finanzamt zwingen, eine Feststellung vorzunehmen?

Gruß Henriette


PS: Der "Beharrer" bin nicht ich, sondern einer, der gerne beharrt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5224 Beiträge, 1241x hilfreich)

Er kann es im Einspruchs- und Klageverfahren verscuchen, was aber nicht bedeutet, dass es erfolgreich sein würde.
Vergleichbares gab es bei einer PV-Anlage unter Ehegatten (BFH-Urteil vom 06. Februar 2020, IV R 6/17).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
IV R 6/17


Ich hab das Urteil mal quergelesen.

Der Kläger wandte sich hier wohl gegen die Feststellung.

In meinem Fall geht es um die Erzwingung einer Feststellung.

Möglicherweise hat der BFH hierzu was fallen lassen in dem o.a. Urteil. Ich finde aber nichts.

-- Editiert von User am 12. August 2024 14:14

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2527 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Henriette Bimmelbahn):
Kann dann einer der Feststellungsbeteiligten auf einer Feststellung bestehen und das Finanzamt zwingen, eine Feststellung vorzunehmen?
Auch die Ablehnung einer Veranlagung einer abgegebenen Steuererklärung ist ein Verwaltungsakt, der mit Einspruch angefochten werden kann.

Es wäre nur mal interessant, an was der "Beharrende" die notwendige Beschwer festmachen will.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Es wäre nur mal interessant, an was der "Beharrende" die notwendige Beschwer festmachen will.


Vermutlich wird er argumentieren, ohne die Feststellung würden die anderen Beteiligten nichts versteuern.

(Das Argument ist übrigens garnicht soweit hergeholt, nur ist damit eben nicht der Einspruchsführer beschwert, sondern die Allgemeinheit.)

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