Behindertenpauschbetrag in Steuererklärung

26. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
go682026-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Behindertenpauschbetrag in Steuererklärung

Hallo,

in meinem Steuerbescheid erhalte ich einen Behindertenpauschbetrag obwohl ich dazu nichts in meiner Steuererklärung angegeben habe und auch keine Behinderung habe.

Wie muss ich mich hier verhalten ? Woher könnten solche INfos kommen/müssen so etwas explizit in der Steuererklärung angegeben werden ?

Danke




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9986 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von go682026-29):
obwohl ich dazu nichts in meiner Steuererklärung angegeben habe und auch keine Behinderung habe


Vielleicht mal eine falsche Anlage ausgefüllt?

Zitat (von go682026-29):
Wie muss ich mich hier verhalten ?


Dem Finanzamt mitteilen, dass dies falsch ist

Zitat (von go682026-29):
Woher könnten solche INfos kommen/müssen so etwas explizit in der Steuererklärung angegeben werden ?


https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-ist-der-behinderten-pauschbetrag.html

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
go682026-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos. Habe keine Anlagen ausgefüllt und auch sonst nichts angegeben.

Das ich den Fehler vielleicht melden sollte ist klar. Meine Frage bezog sich allerdings aufs müssen. Das ist meiner meinung nach ein Fehler des Finanzamtes, meine Daten wurden ordnungsgemäß übermittelt.

Soweit ich weiss, muss ich mich in diesem Falle nicht aktiv melden und das wollte ich eigentlich erfragen.



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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Zitat (von go682026-29):
Soweit ich weiss, muss ich mich in diesem Falle nicht aktiv melden
Das ist zutreffend. Nur wenn eine von Ihnen abgegebene Erklärung ursächlich war, sind Sie gem. § 153 AO dazu verpflichtet.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20393 Beiträge, 7375x hilfreich)

... ich würde gleichwohl richtigstellen. Denn wenn das FA irgendwann selbst darauf kommt, wird bis zu 10 Jahre rückwärts neu berechnet, wenn ich nicht irre.

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#5
 Von 
go682026-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, danke für die guten Antworten...

wobei es ja auch anscheinend Urteile gab, wo das Finanzamt eigene Fehler nicht soo einfach zurückrechnen kann ;)

werde aber nun zeitnah mal eine Meldung machen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50248 Beiträge, 17588x hilfreich)

Zitat (von go682026-29):
wobei es ja auch anscheinend Urteile gab, wo das Finanzamt eigene Fehler nicht soo einfach zurückrechnen kann

Welche sollen das sein?

Zitat (von blaubär+):
bis zu 10 Jahre rückwärts

Nur 4 Jahre

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#7
 Von 
go682026-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Welche sollen das sein?


Habe das auf mehreren Seiten gesehen,m z.B.:
https://www.finanztip.de/finanzamt-fehler-steuerbescheid/
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/offenbare-unrichtigkeit-oder-rechtsfehler-beim-steuerbescheid_190_519160.html

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#8
 Von 
go682026-29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

habe auch das hier gefunden: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/wann-darf-der-steuerbescheid-nicht-mehr-geaendert-werden/

Ich denke mal, dass mein Fall eher als mechanischer Fehler von Seiten des Finanzamtes durchgeht und daher unter § 129 Satz 1 AO fällt ?

Naja, habe erstmal genug Infos, danke...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50248 Beiträge, 17588x hilfreich)

Zitat (von go682026-29):
Ich denke mal, dass mein Fall eher als mechanischer Fehler von Seiten des Finanzamtes durchgeht und daher unter § 129 Satz 1 AO fällt ?

Richtig

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2735 Beiträge, 764x hilfreich)

Zitat (von go682026-29):
Ich denke mal, dass mein Fall eher als mechanischer Fehler von Seiten des Finanzamtes durchgeht und daher unter § 129 Satz 1 AO fällt ?
Zitat (von go682026-29):
Ich denke mal, dass mein Fall eher als mechanischer Fehler von Seiten des Finanzamtes durchgeht und daher unter § 129 Satz 1 AO fällt ?
Zitat (von hh):
Richtig
Ich wage hier ohne zu wissen was bei der Veranlagung wirklich passiert ist keine Prognose, ob §129 AO greift.

Man könnte aber auch einfach den Fehler melden und einer Änderung nach §172 Abs.1 Nr.2 lit a) AO zustimmen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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