Hallo,
in meinem Steuerbescheid erhalte ich einen Behindertenpauschbetrag obwohl ich dazu nichts in meiner Steuererklärung angegeben habe und auch keine Behinderung habe.
Wie muss ich mich hier verhalten ? Woher könnten solche INfos kommen/müssen so etwas explizit in der Steuererklärung angegeben werden ?
Danke
Behindertenpauschbetrag in Steuererklärung
Zitat :obwohl ich dazu nichts in meiner Steuererklärung angegeben habe und auch keine Behinderung habe
Vielleicht mal eine falsche Anlage ausgefüllt?
Zitat :Wie muss ich mich hier verhalten ?
Dem Finanzamt mitteilen, dass dies falsch ist
Zitat :Woher könnten solche INfos kommen/müssen so etwas explizit in der Steuererklärung angegeben werden ?
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-ist-der-behinderten-pauschbetrag.html
Danke für die Infos. Habe keine Anlagen ausgefüllt und auch sonst nichts angegeben.
Das ich den Fehler vielleicht melden sollte ist klar. Meine Frage bezog sich allerdings aufs müssen. Das ist meiner meinung nach ein Fehler des Finanzamtes, meine Daten wurden ordnungsgemäß übermittelt.
Soweit ich weiss, muss ich mich in diesem Falle nicht aktiv melden und das wollte ich eigentlich erfragen.
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Das ist zutreffend. Nur wenn eine von Ihnen abgegebene Erklärung ursächlich war, sind Sie gem. § 153 AO dazu verpflichtet.Zitat :Soweit ich weiss, muss ich mich in diesem Falle nicht aktiv melden
... ich würde gleichwohl richtigstellen. Denn wenn das FA irgendwann selbst darauf kommt, wird bis zu 10 Jahre rückwärts neu berechnet, wenn ich nicht irre.
okay, danke für die guten Antworten...
wobei es ja auch anscheinend Urteile gab, wo das Finanzamt eigene Fehler nicht soo einfach zurückrechnen kann
werde aber nun zeitnah mal eine Meldung machen.
Zitat :wobei es ja auch anscheinend Urteile gab, wo das Finanzamt eigene Fehler nicht soo einfach zurückrechnen kann
Welche sollen das sein?
Zitat :bis zu 10 Jahre rückwärts
Nur 4 Jahre
Zitat :Welche sollen das sein?
Habe das auf mehreren Seiten gesehen,m z.B.:
https://www.finanztip.de/finanzamt-fehler-steuerbescheid/
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/offenbare-unrichtigkeit-oder-rechtsfehler-beim-steuerbescheid_190_519160.html
habe auch das hier gefunden: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/wann-darf-der-steuerbescheid-nicht-mehr-geaendert-werden/
Ich denke mal, dass mein Fall eher als mechanischer Fehler von Seiten des Finanzamtes durchgeht und daher unter § 129 Satz 1 AO fällt ?
Naja, habe erstmal genug Infos, danke...
Zitat :Ich denke mal, dass mein Fall eher als mechanischer Fehler von Seiten des Finanzamtes durchgeht und daher unter § 129 Satz 1 AO fällt ?
Richtig
Zitat :Ich denke mal, dass mein Fall eher als mechanischer Fehler von Seiten des Finanzamtes durchgeht und daher unter § 129 Satz 1 AO fällt ?
Zitat :Ich denke mal, dass mein Fall eher als mechanischer Fehler von Seiten des Finanzamtes durchgeht und daher unter § 129 Satz 1 AO fällt ?
Ich wage hier ohne zu wissen was bei der Veranlagung wirklich passiert ist keine Prognose, ob §129 AO greift.Zitat :Richtig
Man könnte aber auch einfach den Fehler melden und einer Änderung nach §172 Abs.1 Nr.2 lit a) AO zustimmen.
taxpert
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