Behinderter mit 450 € Minijob macht eine Steuererklärung trotzdem Sinn?

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Taschentuch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Behinderter mit 450 € Minijob macht eine Steuererklärung trotzdem Sinn?

Es geht um einen Behinderten, den 100% mit B, G und H hat. Dadurch das es eigentlich einige Steuervorteile für Behinderte angeboten werden, er aber nur einen Mini-Job von 450,-€ hat und wohl auch nicht mehr arbeiten kann, weiß ich nicht, ob eine Steuererklärung dennoch in Frage kommt?

Wie läuft das ganze?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Nein, da Ihr Mini-Job pauschal versteuert wird, das heißt, dass SIE keine LSt zahlen.
Die Steuerermäßigungen für behinderte Menschen i.R.d. außergewöhnlichen Belastungen mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte max. bis null. Da Sie ohnehin keine Steuern zahlen und unter dem Grundfreibetrag liegen, macht es keinen Sinn.

Ggf. besteht aber eine Pflicht zur Abgabe, falls Sie Rente(n) beziehen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Taschentuch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie sieht es denn aus mit Studenten? Denn da sollte man ja auch eine Steuererklärung machen.
Ich verstehe einfach nicht so ganz, wo mein Partner einen wirklichen Vorteil durch den Schwerbehindertenausweis hat.

Mehrwertsteuer sind doch auch steuern, Sorry ich kenne mich leider noch Null damit aus.

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe einfach nicht so ganz, wo mein Partner einen wirklichen Vorteil durch den Schwerbehindertenausweis hat.


Im Hinblick auf Steuern hat er keinen Vorteil, wenn er kein steuerpflichtiges Einkommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es denn aus mit Studenten? Denn da sollte man ja auch eine Steuererklärung machen.

Bei Studenten geht es um mögliche Werbungskosten, die als Verluste in Folgejahre vorgetragen werden könnten. Wie bereits erläutert, ist durch die Pauschbeträge für behinderte Menschen jedoch kein Verlust möglich.

Zitat:
Ich verstehe einfach nicht so ganz, wo mein Partner einen wirklichen Vorteil durch den Schwerbehindertenausweis hat.

Sicherlich hat er außersteuerliche Vorteile! Ermäßigungen im öffentlichen Personenverkehr, Nutzung gesonderter Parkflächen o.Ä. Und bei steuerpflichtigem Gesamtbetrag der Einkünfte auch steuerliche Einkünfte

Zitat:
Mehrwertsteuer sind doch auch steuern, Sorry ich kenne mich leider noch Null damit aus.

Die Umsatzsteuer hat damit nichts zu tun.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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