Hallo,
Wie ist es rechtlich und steuerlich zu bewerten, wenn eine Behörde ein Fahrzeug an einen gemeinnützigen Verein verkauft, aber nicht abmeldet, sondern weiterhin auf die Behörde angemeldet lässt und nur die Kosten in Form von Versicherung dem Verein in Rechnung stellt?
Die KFZ-Steuer wird für das Fahrzeug nicht erhoben, da es nicht umgemeldet wurde und daher noch als steuerbefreites Behördenfahrzeug geführt wird.
Begeht hier der Verein in Kooperation mit der Behörde Steuerhinterziehung?
Es handelt sich hier nicht um ein theoretisches Beispiel.
Schonmal vielen Dank vorab.
Behördenfahrzeug in privater Nutzung ohne Ummeldung
3. August 2022
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Frage vom 3. August 2022 | 22:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Behördenfahrzeug in privater Nutzung ohne Ummeldung
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#1
Antwort vom 4. August 2022 | 10:46
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
Nach welcher Nr. des § 3 KraftStG ist denn das Fahrzeug befreit? Eine allgemeine Befreiung für "Behördenfahrzeuge" existiert nicht.Zitat...und daher noch als steuerbefreites Behördenfahrzeug geführt wird. :
#2
Antwort vom 5. August 2022 | 13:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es handelt sich um ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug.
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#3
Antwort vom 5. August 2022 | 15:11
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Und als was wird es jetzt genutzt?
Oder um es abzukürzen, wenn das Fahrzeug nicht mehr für den Zweck benutzt wird, weswegen es die Steuerbefreiung bekommen hat, wird es steuerpflichtig.
Egal ob Behördenfahrzeug oder nicht.
-- Editiert von User am 05.08.2022 16:05
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