Bei Einkommenssteuer alle Belege abgeben?

13. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)
Bei Einkommenssteuer alle Belege abgeben?

Hallo Leute,

muss bei einer Einkommensteuererklärung alle Belege (wie Tankrechnung, Postquittung, etc.) mit abgegeben werden??
(Als Selbstständiger) Mit der Überschussrechnung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Nein, von der E-Ü-R muss kein Beleg eingereicht werden. Falls die was davon sehen wollen, werden sie es anfordern. Zu beachten ist die neue Anlage E-Ü-R, die ab 2004 eingereicht werden soll, ab 2005 eingereicht werden MUSS, und zwar ab Einnahmen oder Ausgaben über 17.500 Euro.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Jupp ich weiß, die Anlage EÜR wird ja heute automatisch mitgesendet.

Was ist eigentlich mit dem Fahrtenbuch? Wollen die hier die Belege?

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Also wenn du mit dem Fahrtenbuch die 1 % Regelung knacken willst, dann gehe ich davon, dass sie es anfordern werden. Wir schicken jedenfalls von unserer Kanzlei nie ein Beleg mit. Allerdings geniessen Erklärungen, die von Steuerkanzleien angefertigt werden insofern auch eine Sonderbehandlung, da viele Finanzamtsbearbeiter sich denken, der Steuerberater wirds schon richtig gemacht haben.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#4
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ich habe mir auch schon überlegt einen Steuerberater zu zulegen.

Ich streue mich im Augenblick aber noch vor den Kosten.

Ich denke mein Gewinn ist nicht so hoch, dass ein Steuerberater da noch viel rausholen kann.

Noch eine Frage:

Ich habe in meinen gemieteten Haus ein Büro eingerichtet inkl. seperaten Eingang. Im Mietvertrag wurde dies so geregelt, dass dieser teil teilgewerblich vermietet wurde.

Jetzt meine Frage: Muss ich das Büro als Arbeitszimmer abrechnen oder seperat unter Betriebsausgaben?

-- Editiert von HiMan1000 am 13.02.2007 11:19:03

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#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Falls Sie nicht noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, sind die Kosten des Büros Betriebsausgaben und als "Raumkosten" zu deklarieren. Hier gelten die gleichen Abzugsbeschränkungen, wie beim Arbeitnehmer-Arbeitszimmer, d.h. z.B. ab 2007 MUSS die Nutzung des Zimmers der Mittelpunkt der GESAMTEN beruflichen Tätigkeit sein.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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