Bei Vermietung & Verpachtung Zinsen als Werbungskosten auch bei Nachfinanzierung

17. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)
Bei Vermietung & Verpachtung Zinsen als Werbungskosten auch bei Nachfinanzierung

Angenommen man macht eine 100% Finanzierung des Kaufpreises und bezahlt die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital. Wenn das Objekt vermietet ist, können bekanntlich die Zinsen abgesetzt werden. Sofern nach bspw 5 Jahren nochmal eine Summe von gleicher Bank in Höhe des bislang getilgten Betrages aufgenommen wird und die Grundschuld wieder beim Anfangsbetrag ist, kann man die Zinsen der nun zusätzlich aufgenommen Gelder als Werbungskosten absetzen, auch wenn man sich davon zB nun ein Auto kauft - damals aber aus Eigenkapital die Nebenkosten bezahlt hat und nun argumentiert dass die neue Finanzierung die damals geleisteten Zahlungen decken soll?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Sofern nach bspw 5 Jahren nochmal eine Summe von gleicher Bank in Höhe des bislang getilgten Betrages aufgenommen wird und die Grundschuld wieder beim Anfangsbetrag ist, kann man die Zinsen der nun zusätzlich aufgenommen Gelder als Werbungskosten absetzen,

Nein, der Finanzierungszusammenhang fehlt.

Zitat (von scaglietti):
auch wenn man sich davon zB nun ein Auto kauft -

Das könnte eine Steuerordnungswidrigkeit oder -straftat sein.

Zitat (von scaglietti):
damals aber aus Eigenkapital die Nebenkosten bezahlt hat und nun argumentiert dass die neue Finanzierung die damals geleisteten Zahlungen decken soll?

Wie kann man das logisch erklären? Ist das so wie: wenn drei im Bus sitzen und fünf steigen aus, müssen zwei einsteigen, damit niemand im Bus sitzt?
Ein Darlehen nach fünf Jahren für Kosten, die bereits vor fünf Jahren gezahlt wurden? S. Antwort 2. Warum sollte die Allgemeinheit für die Autofinanzierung aufkommen? Gleiches gilt, wenn die gesamte Finanzierung getilgt wäre und man das Objekt erneut beleiht, um eine Anschaffung außerhalb der Einkünfteerzielung tätigt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Naja hätte die Bank 110% finanziert dann wäre es ja auch gegangen. Hätte man 5 Jahre ein zinsloses Darlehen der Eltern für die Kaufnebenkosten bekommen und löst diese dann durch eine neue Bankfinanzierung ab, sollte der Zusammenhang doch gegeben sein…

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Naja hätte die Bank 110% finanziert dann wäre es ja auch gegangen.

Hat man aber nicht.

Zitat (von scaglietti):
Hätte man 5 Jahre ein zinsloses Darlehen der Eltern für die Kaufnebenkosten bekommen und löst diese dann durch eine neue Bankfinanzierung ab, sollte der Zusammenhang doch gegeben sein…

Dafür liegen neben dem Nachweise über den Geldfluss sicher Verträge vor, die einer kriminaltechnisches Schriftaltersbestimmung standhielten und nicht erst im Nachhinein erstellt wurden, sodass neben der Steuerhinterziehung noch ggf. Urkundenfälschung vorläge.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
sodass neben der Steuerhinterziehung noch ggf. Urkundenfälschung vorläge.


Und das nicht nur für den Steuerzahler, sondern auch für dessen Eltern. Bei der Steuerhinterziehung läge hinsichtlich der Eltern "lediglich" Beihilfe vor.

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#5
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Kaufnebenkosten sind aber nachweislich entstanden und wurden bezahlt.
Es ist ja auch möglich für jede zukünftige Renovierung etc einen Finanzierung abzuschließen, sodass die Zinsen absetzbar sind.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Es ist ja auch möglich für jede zukünftige Renovierung etc einen Finanzierung abzuschließen, sodass die Zinsen absetzbar sind.

Die Renovierung und damit der Finanzierungszusammenhang werden sich ja sicherlich nachweisen lassen.
Dass man eine Finanzierung für eine zukünftige Renovierung abschließt ist sicherlich bei mehreren Monaten nicht glaubhaft.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Es ist ja auch möglich für jede zukünftige Renovierung etc einen Finanzierung abzuschließen, sodass die Zinsen absetzbar sind.
Das ist gelinde gesagt Schwachsinn! Damit ein Finanzierungszusammenhang besteht, muss das ausbezahlte Darlehen zeitnah für die Vermietung verwendet werden! Wir reden hier von wenigen Wochen und nicht etwa Monaten!

Die einzige Möglichkeit, dass zu „umgehen" wäre, das ausbezahlte Darlehen auf einem extra Konto zu parken um davon die Renovierung zu zahlen. Nur dadurch wäre auch nach längerer Zeit gewährleistet, das eben genau dieses Geld für die Renovierung verwendet wurde und nicht Darlehensbetrag und die Renovierungskosten zufällig identisch sind!

Immer daran denken, dass hier der Stpfl. nachweispflichtig fürcden Finanzierungszusammenhang ist und nicht etwa das FA diesen widerlegen muss!

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

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#8
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Und aus welchem Grund kann man nicht zu einem späteren Zeitpunkt für die nachweislich getätigten Zahlungen aus Eigenmitteln (neue Heizung, Kaufnebenkosten) die Zinsen dafür absetzen?

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Weil das dann aufgenommene Darlehen nicht aufgenommen wurde, um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Haus zu finanzieren, sondern um Eigenmittel auszugleichen.

Sie können ja mal zu einem Elektromarkt gehen und ein Darlehen über 1.000 EUR erbeten, weil Sie den Fernseher vor fünf Jahren in bar bezahlt hat. ;-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Das Beispiel hinkt aber.
Die Bank (hier der Elektromarkt) würde das ja mitmachen. Es geht nur darum damals genutztes Eigenkapital (weil die Bank es damals wollte) wieder „freizumachen".

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#11
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Es gibt Menschen, die kaufen eine Immobilie komplett aus Eigenkapital um schnell zuschlagen zu können. Wenn diese dann irgendwann eine Grundschuld bestellen um eine Finanzierung abzusichern, können die Zinsen nicht abgesetzt werden?!

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#12
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Wenn diese dann irgendwann eine Grundschuld bestellen um eine Finanzierung abzusichern, können die Zinsen nicht abgesetzt werden?!

Sprechen wir da ebenfalls über fünf Jahre?Ansonsten "hinkt das Beispiel" wohl nicht weniger.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#13
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

…es können auch 6 oder 7 Jahre sein. Macht es einen Unterschied? Wenn das Objekt vermietet wird.

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#14
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Es gibt Menschen, die kaufen eine Immobilie komplett aus Eigenkapital um schnell zuschlagen zu können.
Dann füllt ein späteres Darlehen-und sei es nur wenige Wochen!- nur das Eigenkapital auf und steht steuerlich nicht mit der Vermietung im Zusammenhang.

taxpert

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#15
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Es gibt Menschen, die kaufen eine Immobilie komplett aus Eigenkapital um schnell zuschlagen zu können.
Dann füllt ein späteres Darlehen-und sei es nur wenige Wochen!- nur das Eigenkapital auf und steht steuerlich nicht mit der Vermietung im Zusammenhang.

taxpert

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