Beitritt in den Lohnsteuerhilfeverein (wie steht es mit dem Datenschutz?)

2. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Serviceman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitritt in den Lohnsteuerhilfeverein (wie steht es mit dem Datenschutz?)

Hallo zusammen,

ich habe bisher meine Steuererklärung immer selbst gemacht. Nun möchte ich in einen Lohnsteuerhilfeverein eintreten und dort alles Bearbeiten lassen. Dazu gibt es in der nähe eine kleine Filiale bei uns. Gibt es für solche Vereine dafür eine bindende Regelung wie dort mit dem Datenschutz umgegangen wird? Mit Datenschutz meine ich jetzt wieviel meiner eingereichten Daten darf eine Sekrätarin bzw. der Chef des Büros (also derjenige der meine Daten für die Bearbeitung der Einkommesteuer erhält) an dritte Ausplaudern? Es sind ja immer auch sehr sensible Daten dabei und da möchte ich das dies keinem dritten erzählt wird. Es sind zum Beispiel auch Bekannte und Arbeitskollegen dort angemeldet die er auch persönlich gut kennt. Dürfte also der dortige zuständige Bearbeiter meiner Steuerklärung Daten davon an Bekannte oder Arbeitskollegen selbständig ausplaudern oder wenn diese danach fragen würden oder ist das gesetztklich geregelt das der Berater Bearbeiter und die Sekrätarin darüber immer stillschweigen bewahren müssen? Es geht dabei um den Lohnsteuerhilfeverein VHL Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Ich finde dort auf deren Seite zu diesem Thema keine Antwort.

Vielen Dank für Eure Antwort

Euer Serviceman

-- Editiert von Serviceman am 02.11.2019 19:15

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Natürlich dürfen sie das nicht. Was dich aber nicht davor schützt, dass es nicht doch passieren kann.

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