Hallo zusammen,
ich habe für meine Mitarbeiter/innen ein Weihnachtsessen in einem Restaurant organisiert. Ich fragte dann den Gastronomen nach einem Bewirtungsbeleg, den dieser zu meinem Erstaunen nicht nur nicht hatte, sondern gar nicht kannte.
Ersatzweise stellte er mir dann eine Rechnung aus und sagte, daß dies bisher immer genügt hätte.
Jetzt bin ich mir nicht sicher: "Bewirtungsbeleg" taucht tatsächlich nur im Kontext mit Geschäftsessen, also mit anderen Geschäftspartnern, auf- nicht aber mit Mitarbeitern, wie in meinem Fall. Reicht also dann diese Rechnung? Wenn ja: Müssen dort, neben den üblichen Rechnungsangaben, noch andere Details genannt werden, wie z.B. Anzahl der Personen, oder gar Namen der Personen (wie auf einem Bewirtungsbeleg)?
Ich besitze jetzt einen Kassenbon (uups, sehe gerade, daß der gute Mann ein Essen zuviel abgerechnet hat...) mit einzelner Aufführung der konsumierten Sachen, der an einen Rechnungsvordruck getackert ist, wo dann nochmalder Inhalt des Bons wiederholt handschriftlich eingetragen ist.
Wie sieht also der korrekte Beleg für dieses Weihnachtsessen aus?
Dankeschonmal für die Hilfe!
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Beleg für Weihnachtsessen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



--- editiert vom Admin
Der Arbeitgeber aber schon.
Die Namen der Teilnehmer müssen aufgeführt werden, ggfs. mit Angabe des Bezugs zum Unternehmen.
Und nicht vergessen:
Das wird nicht auf Bewirtungskosten
, sondern auf freiwillige soziale Leistungen
verbucht.
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Hallo,
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quote:
Wie sieht also der korrekte Beleg für dieses Weihnachtsessen aus?
In etwa so, wie du diesen beschreibst. Zu mehr ist der Wirt nicht verpflichtet.
quote:
Der Arbeitgeber aber schon.
Die Namen der Teilnehmer müssen aufgeführt werden, ggfs. mit Angabe des Bezugs zum Unternehmen.
OK, dann scheint es also doch so zu sein, daß der Bewirtungsbeleg hier der falsche Beleg ist.
Ich wundere mich aber, daß die Anzahl der Gäste nicht gastwirtseitig erfasst wird. Es heißt ja: "Die übliche Zuwendung bei einem Betriebsfest darf brutto 110 EUR je teilnehmenden Mitarbeiter nicht übersteigen." Wenn es nun dem Bock als Gärtner überlassen bleibt, die Namen der Teilnehmer anzugeben, könnte ja jemand auf die Idee kommen, die attraktive Sekretärin korkenknallend auszuführen und die Rechnung iHv 1100 € als Betriebsessen für 10 Personen zu deklarieren.
Es ist ja schon klar, daß immer irgendwie betrogen werden kann, aber hier sieht das dann doch zu einfach aus.
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quote:.
OK, dann scheint es also doch so zu sein, daß der Bewirtungsbeleg hier der falsche Beleg ist
Wieso ?
Den entsprechenden Vordruck kannst Du ohne weiteres verwenden.
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Es ist ja schon klar, daß immer irgendwie betrogen werden kann
Das haben Eigenbelege nun mal so an sich.
Belege über Geschäftsfreundebewirtung werden auch nicht vom Wirt, sondern vom Unternehmer ausgefüllt.
Zitat:die attraktive Sekretärin korkenknallend auszuführen
Dann müssen die beiden aber auch jeder 5 Menues verdrücken; aus der Rechnung des Wirts muß schließlich der Verzehr detailliert hervorgehen.
-- Editiert am 18.12.2010 21:36
Hallo,
das habe ich jetzt immer noch nicht verstanden:
Ist denn jetzt für ein Weihnachtsessen für Mitarbeiter (_nicht_ Geschäftspartner!) ein Bewirtungsbeleg notwendig oder nicht?
Wie gesagt, bei meinen Recherchen bin ich auf "Bewirtungsbeleg" immer nur im Kontext mit "Geschäftsessen mit Geschäftspartnern" o.ä. gestoßen- nicht aber auf Betriebsfeiern.
quote:
Belege über Geschäftsfreundebewirtung werden auch nicht vom Wirt, sondern vom Unternehmer ausgefüllt.
OK, aber um nochmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Bisher hatte ich immer problemlos Bewirtungsbelege von Wirten bekommen, und zwar so, wie Sie m.E. sein sollten: als maschinell erstellter Ausdruck aus der Kasse. Es ist schon klar, daß ich die Namen der bewirteten Personen dann selbst eintragen muß. Aber der Kasssenbon und die handschriftlich ausgefüllte Rechnung gehen ja gar nicht in diese maschinelle Richtung (mal vom einfachen Bon abgesehen).
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quote:
Aber der Kasssenbon und die handschriftlich ausgefüllte Rechnung gehen ja gar nicht in diese maschinelle Richtung (mal vom einfachen Bon abgesehen).
Er genügt aber den Formvorschriften wenn alle Pflichtangaben enthalten sind (Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-ID/Steuernummer, Anschrift des Restaurants).
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo nochmal,
pardon... aber so ganz habe ich das immer noch nicht verstanden :-/
Ich frage jetzt mal so:
1) Was ist ein Bewirtungsbeleg und wofür wird er gebraucht?
2) Welche Unterschiede gibt es beim Belegen von
a) Geschäftsessen mit Geschäftspartnern?
b) Betriebsfeiern mit Mitarbeitern?
2) Ein anscheinendes Mißverständnis von mir ist wohl, daß ich dachte, daß ein ordentlicher Bewirtungsbeleg etwas ist, was fertig ausgedruckt aus der Kasse des Gastwirts kommt. Die Kassenbelege, die ich bis dahin sonst gewohnt war, hatten bereits die Felder vorgesehen, um die bewirteten Personen und den Anlass der Bewirtung draufzuschreiben. Ist es also richtig, daß ich mir einen Bewirtungsbeleg selbst gestalten und dann die Kassenquittung des Gastwirts draufkleben kann?
3) Muß die Kassenquittung bestimmten Ansprüchen genügen? Die konsumierten Sachen müssen wohl einzeln aufgelistet sein- soviel ist klar. Muß auch die Steuernummer des Restaurants drauf sein? Genügt auch die USt-ID-Nr.? Würde eine Kassenquittung mit Steuernr. oder USt-ID (jenachdem, was richtig ist) genügen?
Bei mir hat der Gastwirt, wie gesagt, die Sache so gelöst:
Kassenquittung auf Rechnungsvordruck getackert. Auf der Quittung steht der Name des Reaturants, nicht aber die Steuernr. / USt-ID. Auf dem Rechnungsvordruck ist noch ein freies Feld, auf das ich mich wohl selbst als Rechnungsempfänger eintragen soll und ein Stempel mit der USt-ID-Nr. (Frage dazu, s.o.: genügt die?)
Danke nochmals für die Beschäftigung mit dem Thema und noch einen schönen Sonntag!
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