Belege Einkommensteuer

13. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
danielduessen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Belege Einkommensteuer

Guten Abend,

ich habe eine Frage zur Thema Belege bei der Steuererklärung (Einkommensteuer).

Seit der Steuererklärung für das Jahr 2017 brauchen wir ja keine Belege mehr direkt mitschicken, sondern müssen diese nur auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen.

Jetzt zu meiner Frage: Gilt diese Regelung auch Rückwirkend?

Zum Hintergrund: Ich habe vor meine Steuererklärung für das Jahr 2016 (Antragsveranlagung) bis zum Ende dieses Jahres abzugeben. Bin mir aber unsicher ob ich direkt alle Belege mitschicken muss.

Gruß und noch eine ruhige Woche,
Daniel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

Das gilt m.E. nicht rückwirkend.
Aber Sie müssen nicht alles mitsenden. Spendenbescheinigungen und Steuerbescheinigungen sind erforderlich. Alles Andere sollte auf Verlangen vorgelegt werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Die Regelung gilt tatsächlich erst ab dem VZ 2017.

Allerdings wollen die (meisten) Finanzämter auch für 2016 wohl nicht mehr alle Belege sehen.
Also siehe Antwort von @cybert.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danielduessen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen Cybert. und Garfield73,

vielen Dank für eure Antworten. Damit habt Ihr mir sehr weiter geholfen.

Ich wünsche euch noch eine angenehme Woche.

Gruß
Daniel

-- Editiert von danielduessen am 14.10.2020 09:14

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