Guten Abend,
ich habe eine Frage zur Thema Belege bei der Steuererklärung (Einkommensteuer).
Seit der Steuererklärung für das Jahr 2017 brauchen wir ja keine Belege mehr direkt mitschicken, sondern müssen diese nur auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen.
Jetzt zu meiner Frage: Gilt diese Regelung auch Rückwirkend?
Zum Hintergrund: Ich habe vor meine Steuererklärung für das Jahr 2016 (Antragsveranlagung) bis zum Ende dieses Jahres abzugeben. Bin mir aber unsicher ob ich direkt alle Belege mitschicken muss.
Gruß und noch eine ruhige Woche,
Daniel
Belege Einkommensteuer
13. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2020 | 20:43
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Belege Einkommensteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Oktober 2020 | 21:45
Von
Status: Master (4845 Beiträge, 1171x hilfreich)
Das gilt m.E. nicht rückwirkend.
Aber Sie müssen nicht alles mitsenden. Spendenbescheinigungen und Steuerbescheinigungen sind erforderlich. Alles Andere sollte auf Verlangen vorgelegt werden.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2020 | 06:26
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Die Regelung gilt tatsächlich erst ab dem VZ 2017.
Allerdings wollen die (meisten) Finanzämter auch für 2016 wohl nicht mehr alle Belege sehen.
Also siehe Antwort von @cybert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Oktober 2020 | 09:14
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Morgen Cybert. und Garfield73,
vielen Dank für eure Antworten. Damit habt Ihr mir sehr weiter geholfen.
Ich wünsche euch noch eine angenehme Woche.
Gruß
Daniel
-- Editiert von danielduessen am 14.10.2020 09:14
Und jetzt?
Schon
266.817
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
26 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten