Belege / Rechnungen Medikamente sammeln sinnvoll? Welche Obergrenze?

24. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
Belege / Rechnungen Medikamente sammeln sinnvoll? Welche Obergrenze?

Hallo zusammen,
man liest dazu viel im Internet, aber vieles auch widersprüchlich.
Lohnt es sich denn nun, Rechnungen der Apotheke aufzuheben und einzureichen?

- Gibt es nicht eine Grenze, die von unserem gemeinsamen (Ehepartner) einkommen abhängt, ab wann das überhaupt erst greift?

- geht es nur um verordnete Medizin oder auch Dinge die ich "einfach so" oder per grünen Rezept kaufe?
Brillen? Kompressions-Strümpfe und ähnliches?

Da wir die letzten Monate sehr viel krank waren, stapeln sich die Belege hier auf dem Tisch. Was muss ich da beachten?

Würde mich sehr über eine Erklärung freuen.
Grüße, Harry

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von daspossum):
Gibt es nicht eine Grenze, die von unserem gemeinsamen (Ehepartner) einkommen abhängt, ab wann das überhaupt erst greift?

Ja, siehe § 33 Abs. 3 EStG.

Zitat (von daspossum):
geht es nur um verordnete Medizin oder auch Dinge die ich "einfach so" oder per grünen Rezept kaufe?
Brillen? Kompressions-Strümpfe und ähnliches?

Grundsätzlich verordnet.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120287 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von daspossum):
Lohnt es sich denn nun, Rechnungen der Apotheke aufzuheben und einzureichen?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Also erst mal sammeln und dann später ausrechnen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Gibt es nicht eine Grenze, die von unserem gemeinsamen (Ehepartner) einkommen abhängt, ab wann das überhaupt erst greift? Die gibt es - relevant ist neben dem Einkommen aber auch die Zahl der Kinder.
Lohnt es sich denn nun, Rechnungen der Apotheke aufzuheben und einzureichen? Wenn das voraussichtliche Jahreseinkommen feststeht, können Sie sich die Grenze ausrechnen: https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung#Beispiel_2_(Schrittweise_Staffelung_nach_neuer_Rechtsprechung)

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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