Guten Tag,
dieses Jahr habe ich die Steuererklärung zum ersten Mal elektronisch abgegeben. Nach 2,5 Monaten gab es einen Bescheid. Die ganzen Fortbildungskosten (ca. 800 Euro, EDV-Bereich als Informatiker. Ich möchte mich inhaltlich beruflich verändern) wurden als nicht belegt abgelehnt. Das gleiche für 2/3 der Werbungskosten.
Das Finanzamt hat überhaupt gar keine Belege angefordert. Wie können die Kosten dann als nicht belegt abgelehnt werden?
In den Jahren davor habe ich immer alle Belege mit eingereicht. Aber da das jetzt ja nicht mehr notwendig war...
Viele Grüße
Belege wurden nicht angefordert, Werbungskosten aber als unbelegt abgelehnt
20. Oktober 2019
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Frage vom 20. Oktober 2019 | 06:56
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Belege wurden nicht angefordert, Werbungskosten aber als unbelegt abgelehnt
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 11:57
Von
Status: Master (4840 Beiträge, 1171x hilfreich)
Das ist sicher schwer nachzuvollziehen, aber der Abzug noch nicht verloren.
Legen Sie also fristgetecht Einspruch ein und reichen die Belege nach.
Und jetzt?
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