Bemessunsgrundlage Abschreibung nach Schenkung

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
TommyF
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Bemessunsgrundlage Abschreibung nach Schenkung

Hallo!

Ich habe im April 2008 eine Wohnung geschenkt bekommen, die Wohnung hat einen Einheitswert von 24.000 Euro durch das FA ermittelt bekommen, die Abschreibungssumme aus 2007 vom Rechtsvorbesitzer bezieht sich aber aufgrund einer damaligen Sonderabschreibung auf 219€ (2% vom abschreibungswert) sprich einer Bemssungsgrundlage vn run 10000€. Kann ich in meiner steuererklärung den ermittelten Einheitswert zu grunde legen oder muss ich bei Schenkungen vor dem 01.08. zwingend die Abschreibung vom Rechtsvorbesitzer übernehmen?

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Nach einer Schenkung wird der Abschreibungswert des Vorbesitzers weitergeführt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TommyF
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo HH!

Danke für deine Antwort, leider kann mir der Rechtsvorbesitzer die Bemessungsgrundlage nicht nennen oder mitteilen. Habe ich eine chance anders (z.B. über das Finanzamt) an die abschreibungswerte zu kommen? Darf das FA mir überhaupt Daten des Rechtsvorbeitzers nennen? Falls ja, welche Informationen benötige ich um die Auskünfte einzuholen. Falls nein, was nehme ich dann als Bemessungsgrundlage. Der Rechtsvorbesitzer kann mir jedenfalls nicht weiterhelfen... (Die 10.000€▓ Bemessungsgrundlage habe ich anhand der 2% mit 219 errechnet, wobei das eine Info vom Steuerberater des Schenkers war, der aber nicht mehr infos hat) wichtig ist für meine Steuererklärung die Grundlage, und es soll ja alles ordentlich, und nicht an den Haaren herbei errrechnet sein)

Viele Grüße

thomas

-- Editiert von TommyF am 17.01.2009 11:13

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn der Vorbesitzer in 2007 eine AfA von 219€ geltend machen konnte, dann wird das für 2008 wohl in gleicher Höhe gelten. Je nach gewählter Abschreibungsart kann das auch niedriger liegen, jedoch nicht höher.

Nach welcher Vorschrift wurde die Abschreibung denn vorgenommen? Seit wann läuft diese Abschreibung bereits?

Wenn die Wohnung einen Einheitswert von 24.000€ hat, dann wäre es ungewöhnlich, wenn die Grundlage für die Abschreibung nur 10.000€ betragen hat. Aber wie kommst Du darfauf, dass die Abschreibung in 2007 2% betragen hat? Es gab in der Vergangenheit viele Abschreibungsmodelle mit dgressiver Abschreibung, wo nach einigen Jahren der Abschreibungswert deutlich unter 2% liegt. Die entsprechende Abschreibung auch nach alten Modellen ist von Dir weiter zu führen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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