Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein -> seperate Stellplatzvermietung seitens Wohnungseigentümer

29. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fortfor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein -> seperate Stellplatzvermietung seitens Wohnungseigentümer

Hallo zusammen!

Habe eine Frage zu folgendem Fall:

Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz.
Der Besitzer wohnt in seiner Eigentumswohnung. Da er über kein Auto verfügt, vermietet er diesen Tiefgaragenstellplatz für 40€ im Monat.

Jetzt die Frage: Kann der Besitzer der Eigentumswohnung der als Angestellter arbeitet, bei einem Lohnsteuerhilfeverein seine Einkommensteuererklärung machen lassen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2267 Beiträge, 608x hilfreich)

Ja.

Zitat (von §4 StBerG):
11. Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese

a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ...,

b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit ..., und


c) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von achtzehntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsunddreißigtausend Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden. An die Stelle der Einnahmen tritt in Fällen des § 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes und in den Fällen des § 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes; Verluste bleiben unberücksichtigt.


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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