Berechnung Ehegattensplitting, steuervorteile ehe, etc.

20. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Ehegattensplitting, steuervorteile ehe, etc.

Hallo zusammen,

ich wollte mir einmal die Steuervorteile in Ehen angucken (erstmal ohne jeden eigenen nutzen), einfach weil es mich interessiert und irgendwie stehe ich auf den Schlauch.

Zunächst mal zu den Steuerklassen, hier können ja unterschiedliche gewählt werden (4 & 4 oder 3 & 5), in Summe gesehen macht es ja nach der Steuererklärung keinen Unterschied.

Jetzt komme ich aber zum Ehegattensplitting, also der Zusammenveranlagung und ich komme einfach nicht auf die Zahlen, in dem Rechner.

Ein Bsp. Annahme: Wohnt in Bremen, 35 Jahre, keine Kinder, keine Kirche. Partner 1 verdient 100.000 und Partner 2 verdient 50.000.
Zunächst bin ich einmal hin und hab die Steuer gerechnet (Quelle: https://www.brutto-netto-rechner.info/). Hierbei komme ich auf folgende Werte (Steuerklasse 4 beide):
100.000 € 50.000 €
Lohn 27.834 € 8.671 €
soli 1.530 €. 476 €
Summe 29.364 € 9.147 €
Gesamtsteuerlast: 38.511 €

Möchte ich jetzt die Steuerlast beim Splitt berechnen, summiere ich das Einkommen, teile es durch zwei und gucke in die Tabelle rein: https://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2020.pdf nehme den Betrag bei 75.000 und multipliziere die Steuer mal zwei (ohne Kirchensteuer). Somit komme ich auf: 32.205. Würde also eine Ersparnis von guten 6.000 Euro im Jahr machen.

Jetzt gehe ich aber auf folgende Seite: https://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steuer.html und berechne es für 100.000 und 50.000 Euro und ich komme auf fast gar keinen Vorteil. Zusätzlich sagt der Rechner auch eine Steuerlast von 47.550 Euro.. Kann mir jemand helfen wo mein Logikfehler liegt?
Besten Dank








Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand helfen wo mein Logikfehler liegt?


Bei dem einen Rechner ist das Bruttoeinkommen einzugeben, bei dem anderen das zu versteuernde Einkommen. Das ist nicht das Gleiche.

Zitat:
nehme den Betrag bei 75.000 und multipliziere die Steuer mal zwei (ohne Kirchensteuer).


Wenn Du das so berechnest, dann musst Du die Grundtabelle nehmen. Bei der Splittingtabelle ist der Splittingvorteil schon berücksichtigt.

Tatsächlich sind alle von Dir ermittelten Ergebnisse falsch.

Der Steuervorteil beträgt bei den genannten Einkommensverhältnissen nur etwa 450€/Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Bei dem einen Rechner ist das Bruttoeinkommen einzugeben, bei dem anderen das zu versteuernde Einkommen. Das ist nicht das Gleiche.

ahh perfekt, danke. Das wären ja 88.000 bei 100.000... Dann passen die Zahlen wieder.


Zitat:
Wenn Du das so berechnest, dann musst Du die Grundtabelle nehmen. Bei der Splittingtabelle ist der Splittingvorteil schon berücksichtigt.

Okay, somit würde ich bei der Splittingtabelle den Wert für 150.000 Euro mir angucken?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Okay, somit würde ich bei der Splittingtabelle den Wert für 150.000 Euro mir angucken?


Im Prinzip ja, aber in der Splittingtabelle ist das zu versteuernde Einkommen der Eingabewert und nicht das Bruttoeinkommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.212 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen