Berechnung Reisekosten und Verpflegungspauschale für Leiharbeiter

8. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
nobular
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Reisekosten und Verpflegungspauschale für Leiharbeiter

Hallo allerseits,

bin neu hier und wollte direkt bzgl einer Situation im Bekanntenkreis fragen, wo ich gerade bei der Steuererklärung helfen soll. Besagte Person ist in einer Zeitarbeiterfirma als Leiharbeiter angestellt und bin etwas verwirrt bezüglich der genauen Lage was Leiharbeiter angeht.

Leiharbeiter können sich ja, falls sie wechselnde, nicht-permanente Tätigkeitsstellen haben, die nicht bei der Zeitarbeiterfirma selber sind, die Fahrtkosten zur Tätigkeitsstelle hin- und zurück ansetzen sowie falls die Abwesenheitszeit zwischen Wohnung und der 'eigentlichen ersten Tätigkeitsstelle bei der Zeitarbeiterfirma' >= 8h beträgt auch die Versorgungspauschale für 3 Monate ansetzen.

Falls es allerdings bereits irgendwelche Erstattungen/Fahrgeld vom AG für Fahrten gibt, kann man sich dann die entsprechenden Monate/Arbeitstage nicht mehr als Reisefahrtkosten so anrechnen lassen wenn ich das richtig verstehe.

Bei dem Bekannten ist es allerdings jetzt so, dass sich das manchmal pro Monat ändert und nicht immer ein solches Fahrtgeld in den Monatsabrechnungen auftaucht, selbst wenn die Person bei der selben Entleiherfirma war.
Darf man sich dann für die entsprechenden Monate/Tage dann wieder die Reisefahrtkosten anrechnen lassen?
Wie gibt man das überhaupt dann an?

Und eine weitere Verwirrung:
Kann man in der Steuererklärung in der Reisekostensektion Verpflegungsmehraufwände geltend machen, selbst wenn das Fahrgeld für den Monat gezahlt wurde?

Ein Dienstreise ohne geltendmachbare Fahrtkosten, aber mit Verpflegungspauschalrechnungen erscheint mir merkwürdig?

Bsp:
für Juli, August, Oktober gibts einen Eintrag in der Lohnabrechnung für eine Erstattung der Fahrtkosten, für September nicht. Darf man dann für September die Reisekosten ansetzen? Und wie macht man das mit der Versorgungspauschale für die Monate Juli, August, September wenn man annimmt dass der Arbeiter im Juli bei der Entleiherfirma angefangen hat?

Ich habe dazu auch keine genauen Angaben finden können im Internet.

Falls mich jemand da aufklären kann wär ich dankbar :)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9708 Beiträge, 2056x hilfreich)

Zitat (von nobular):
Bei dem Bekannten ist es allerdings jetzt so, dass sich das manchmal pro Monat ändert und nicht immer ein solches Fahrtgeld in den Monatsabrechnungen auftaucht, selbst wenn die Person bei der selben Entleiherfirma war.


Dann fragen Sie den Bekannten doch mal, wie das die Entsenderfirma handhabt

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2415 Beiträge, 830x hilfreich)

Ganz allgemein:
Leiharbeiter haben in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte (gibt natürlich auch hier Ausnahmen, die sind aber eher selten und nur durch einen Blick in den Arbeitsvertrag zu erkennen).
Die Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen werden alle in der Steuererklärung angegeben und durch die ebenfalls anzugebenden Erstattungen des Arbeitgebers gemindert.
Man muss sich also eigentlich keine Gedanken machen, welche Aufwendungen und Erstattungen man einträgt.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2415 Beiträge, 830x hilfreich)

Nachtrag:

Zitat (von nobular):
wo ich gerade bei der Steuererklärung helfen soll.

Lass es! Das darfst Du nicht!

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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