Berechnung Splittingtarif mit Progressionsvorbehalt und drei Kindern

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lorenza123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Splittingtarif mit Progressionsvorbehalt und drei Kindern

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Ermittlung des Splittingtarifs mit Progressionsvorbehalt und der Günstigerprüfung bei drei Kindern.
Wie wird der Splittingtarif genau berechnet? Wird der Splittingtarif auf das zu versteuernde Einkommen inkl. der Progression ermittelt und dann die Günstigerprüfung durchgeführt oder wird das zu versteuernde Einkommen um die Freibeträge pro Kind reduziert und daraus wird der Splittingtarif ermittelt so dass unterschiedliche Splittingtarife pro Kinderfreibetrag entstehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Günstigerprüfung wird für jeden Kinderfreibetrag separat durchgeführt.

Zitat:
so dass unterschiedliche Splittingtarife pro Kinderfreibetrag entstehen?


Ich verstehe nicht wirklich, was Du damit meinst. Es gibt keine unterschiedlichen Splittingtarife.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lorenza123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine damit ob bei der Prüfung pro Kinderfreibetrag jedesmal ein anderer Splittingtarif rauskommt.
Bsp Berechnung 1 Kinderfreibetrag:
Einkommen lt Bescheid...
Abzgl 1 Kinderfreibetrag
Ergibt versteuerndes Einkommen
Darauf ESt mit EVB

Für 2 Kinderfreibeträge werden zwei Freibeträge abgezogen und daraus der ESt ermittelt welcher dann ein anderer Prozentsatz ist als bei einem Kinderfreibetrag.

Hintergrund ist, dass ich Widerspruch gegen den Einkommensbescheid eingelegt habe und bei der ersten Antwort des Finanzamtes wurde für alle Berechnungsbeispiele derselbe Splittingtarif angewendet und jetzt beim zweiten Brief wurde für jede Berechnung ein anderer Splittingtarif ermittelt. Ich frage mich, was davon stimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
jedesmal ein anderer Splittingtarif rauskommt.


Der Begriff ist unglücklich gewählt.

Es kommt jedesmal ein anderer Prozentsatz heraus. Der Tarif ist aber der Gleiche, da es nur einen Splittingtarif gibt.

Zitat:
Hintergrund ist, dass ich Widerspruch gegen den Einkommensbescheid eingelegt habe und bei der ersten Antwort des Finanzamtes wurde für alle Berechnungsbeispiele derselbe Splittingtarif angewendet und jetzt beim zweiten Brief wurde für jede Berechnung ein anderer Splittingtarif ermittelt. Ich frage mich, was davon stimmt.


Ohne die Antworten des Finanzamtes genau zu kennen kann ich nur spekulieren. Es können durchaus beide Antworten richtig sein.

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