Berechnung Unterstützung Ehepartner?

20. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)
Berechnung Unterstützung Ehepartner?

Hallo, ich brauche mal einen Tipp. Mein Mann verdient allein, ich bekomme vom Amt nichts, hab also 0 Euro Einkünfte. Wir wollen in der Steuererklärung angeben, das er mich Untersützt. Geht das eigentlich, wenn er Steuerklasse 3 hat und ich hab die 5?

Was müssen wir genau machen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nein, das geht nicht.

Die Steuerklasse 3 ist schon so berechnet, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass es sich um einen Alleinverdiener handelt.

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#2
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

aber das amt kann j anicht wissen mit wieviel er mich unterstützt? ich meine, er ist ja alleinverdiener und muss für mich mit aufkommen. berechnen die dann weniger steuern?

sitz schon die ganze zeit an der doofen steuer

und nun meckert mir das elster programm immer was mit der gemeinsamen oder getrennten anlage rum, und das die daten der ehefrau falsch sind. bekomme echt eine krise

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#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Unterstützung des Ehegatten wird steuerlich nicht anerkannt. Dafür gibt es den Splittingtarif, den man bei Zusammenveranlagung bekommt und der auch in der Steuerklasse III quasi enthalten ist.

Wo liegt Ihr Problem mit Elster?

Sie brauchen, wenn Sie keine Einnahmen haben, für sich garkeine Anlage ausfüllen. Sind weitere Probleme bei Elster vorhanden, besuchen Sie doch das Elsterforum:

https://www.elster.de/cgi-bin/ubba/ultimatebb.cgi



________________________

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#4
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

ok dann weiss ich bescheid.

das programm nörgelt immer was rot an, ich werd mal in dem forum schauen.

vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn ein Ehegatte nicht arbeitet, dann sollte auf jeden Fall die gemeinsame Veranlagung beantragt werden.

Der Unterschied zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung, ist der Vorteil, den man durch die Heirat und der damit verbundenen Pflicht, den Ehegatten zu unterstützen, hat.

Wie hoch die tatsächliche Unterstützung an den Ehegatten ist, spielt dabei keine Rolle.

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#6
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

dankeschön für eure antworten

leider will das programm von mir sachen wissen, die ich nicht weiss. kreuze ich gemeinsame veranlagung an, wollen die dann die anlage av ausgefüllt haben. nur kann ich damit nix anfangen, was ich da für zahlen reinschreiben soll

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#8
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

stimmt, das dachte ich mir auch schon. aber dann kommt das amt sicher wieder das die anlagen fehlen

wäre haöt schön gewesen die berechnung, was man nachzahlen muss, gleich zu sehen

leider kann man das formular nicht komplett beim finanzamt herunterladen das ist nervig.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie kommst Du darauf, dass Du etwas nachzahlen musst? Dafür sehe ich keinen Anhaltspunkt.

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#10
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

mein mann hat nebenbei gearbeitet und sich was dazuverdient

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