Im Rahmen einer Weiterbildung habe ich im selben Jahr 5000 Euro Weiterbildungsgebühren bezahlt plus weitere Werbungskosten in dem Bereich gehabt (Fachliteratur, Übernachtungen bei externen Fortbildungen usw., womit ich auf zusätzliche ca 2000 Euro kam. Nun wurde mir gesagt, da ich ja in einem Überschuss gewesen sei (10.000 Euro Gesamteinnahmen übers Jahr und ca. 7000 Euro Ausgaben, könne ich keinen Verlustvortrag machen. Ist das denn so richtig? Ich hätte angenommen, dass bei dem geringen Einkommen, erst einmal der Steuerfreibetrag abgezogen wird und dann Bilanz gezogen wird. Sonst blieben mir ja für das gesamte Jahr nur 3000 Euro zum leben und ich bin aber gleichzeitig nicht Sozialhilfeberechtigt.
Das erscheint mir alles komisch und ich wäre über eine Antwort sehr dankbar!
Berechnung Verlustvortrag
2. Januar 2018
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Frage vom 2. Januar 2018 | 17:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Verlustvortrag
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#1
Antwort vom 2. Januar 2018 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Ist das denn so richtig? Ja.
Ich hätte angenommen, dass bei dem geringen Einkommen, erst einmal der Steuerfreibetrag abgezogen wird und dann Bilanz gezogen wird. Da dachten Sie falsch.
Sonst blieben mir ja für das gesamte Jahr nur 3000 Euro zum leben und ich bin aber gleichzeitig nicht Sozialhilfeberechtigt. Ja und? Selbst wenn Sie irgendwie zu einem Verlustvortrag kämen, hätten Sie dadurch in dem betreffenden Jahr nicht einen Cent mehr.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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