Berechnung geldwerter Vorteil bei Vollkostenleasing

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung geldwerter Vorteil bei Vollkostenleasing

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage zu Berechnung des Fahrtenbuchs. Generell ist die Berechnung klar, wenn man ein Auto kauft.
Aber wie wird das beim Vollkostenleasing berechnet? Also das Unternehmen zahlt eine Leasingrate für alles (800 Euro) inkl. Sprit.
Wenn dann der Leasingvertrag mit einer Laufleistung von 20.000 km abgeschlossen wird und einer Eigennutzung von 5.000 km im Jahr. Wie berechne ich dann den Wert:

800*12 = 9.600 Euro und davon dann 25 %, welches der geldwerte Vorteil ist?
Muss ich bei der Gesamtlaufleistung, die im Leasingvertrag angegebenen KM berechnen oder die wirklich gefahrene Gesamtsumme im Jahr.

Besten Dank.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von blackhawk3000):
800*12 = 9.600 Euro und davon dann 25 %, welches der geldwerte Vorteil ist?


Ja!

Zitat (von blackhawk3000):
Muss ich bei der Gesamtlaufleistung, die im Leasingvertrag angegebenen KM berechnen oder die wirklich gefahrene Gesamtsumme im Jahr.


Maßgeblich ist natürlich stets das tatsächliche Verhältnis, das sich aus dem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ergibt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Muss beim Leasing der brutto oder netto preis verwendet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Der Brutto-Preis.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Bitte! ;-)

I.E. wird der Bruttopreis lohnversteuert.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Vielen Dank für die Antworten.
Also hängt die Versteuerung davon ab, wie viel Prozent ich den den tatsächlich gefahren km privat gefahren bin. Und nicht den im Leasingvertrag angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Natürlich, deshalb führen Sie doch Fahrtenbuch! Als Nachweis der tatsächlichen betrieblichen bzw. privaten Nutzung.

Nehmen Sie an, Sie kauften das Fahrzeug, statt es zu leasen und führten Fahrtenbuch. Haben also keinen Vertrag, in den Sie alles Mögliche hinsichtlich einer privaten Nutzung schreiben könnten.
Warum sollten Sie in dem Fall anders gestellt sein, ob nun besser oder schlechter?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen