Berücksichtigung eines abgekaufen Nießbrauchs in der Steuererklärung

4. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)
Berücksichtigung eines abgekaufen Nießbrauchs in der Steuererklärung

Hallo an die Steuerexpert(inn)en ,

unter welchem Punkt der Anlage V der Lohnsteuer-/Einkommensteuererklärung kann man die Kosten für einen abgekauften Nießbrauch, der auf einer vermieteten Immobilie lag, eintragen? Der Abkauf diente der Erzielung von eigenen Einkünften, also ist er steuerlich berücksichtigbar.
Auf wieviele Jahre muss er verteilt werden (Der Abkaufpreis war ca. 30000 EUR)?
Oder lege ich ihn auf die AfA um?

Ich hoffe, es weiß hier jemand Bescheid; das Finanzamt konnte jedenfalls nicht (!) helfen...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)

Keiner eine Idee...?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Der Nießbrauch muss m.E. über die AfA abgeschrieben werden.

Über wieviele Jahre das erfolgen muss, wieß ich allerdings auch nicht. Aus dem Bauch heraus würde ich allerdings sagen, dass das vom Alter desjenigen abhängt, von dem Du das Nießbrauchrecht abgekauft hast.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Dame, von der der Nießbrauch abgekauft wurde, starb kurz danach (schlechtes Timing...), ist also bereits tot...

Soll ich einfach mal versuchen, die (fünfstellige) Summe auf 10 Jahre anzusetzen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Das kannst Du so machen.

Das Finanzamt wird sich dann schon melden, wenn es anderer Meinung ist.

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