Guten Tag zusammen,
ein Arbeitnehmer im Außendienst verlegt auf eigenen Wunsch seinen Wohnsitz ins europäische Ausland in Grenznähe nach Absprache mit seinem AG. Er arbeitet weiter als AN zu 100% in D.
Gründe wurden wie folgt genannt:
Der Hauptkunde (macht 50% des Gebietsumsatzes aus) liegt dann ca. 200km entfernt als vorher 600 und die Ehefrau war in D von Arbeitslosigkeit bedroht und kann im EU-Ausland wieder arbeiten gehen.
Nun möchte das FA eine Bestätigung vom AG, aber dieser hat sich mit dem AN zerstritten und man ist derzeit vor Gericht miteinander.
Müssten hier die Gründe ausreichen, welche angegeben wurden?
Beruflich bedingter Umzug/Finanzamt bezweifelt/Nachweis schwierig?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Wenn die gegenüber dem FA genauso kurz wie hier vorgebracht wurden, nein.
"Drohende" Arbeitslosigkeit ist kein Grund, offenbar hatte die Ehefrau noch einen Job?
Wo ist die erste Tätigkeitsstätte des Mitarbeiters?
Wie weit ist die Entfernung dorthin (vorher/nachher)?
Wie oft fährt er zum Hauptkunden?
Zitat"Drohende" Arbeitslosigkeit ist kein Grund, offenbar hatte die Ehefrau noch einen Job? :
Sie war im Burnout wegen der Arbeitsbedingungen in Ihrer Branche und musste kündigen. Im jetzigen Wohnland sind die Arbeitsbedingungen um Welten besser.
ZitatWo ist die erste Tätigkeitsstätte des Mitarbeiters? :
Hat er keine, Home-Office ist in D angemietet, kurz hinter der Grenze.
ZitatWie weit ist die Entfernung dorthin (vorher/nachher)? :
ZitatDer Hauptkunde (macht 50% des Gebietsumsatzes aus) liegt dann ca. 200km entfernt als vorher 600 :
ZitatWie oft fährt er zum Hauptkunden? :
2-3x im Monat
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Ich sehe da eigentlich relativ schwarz für die Anerkennung durch das Finanzamt.
Umzugskosten sind nur abziehbar, wenn sie rein aus beruflichen Gründen erfolgen.
Ich sehe hier aber zumindest eine große Mitveranlassung durch die Erkrankung der Ehefrau, auch wenn ich Deiner Argumentation mit den anderen Arbeitsbedingungen im Ausland durchaus etwas abgewinnen kann.
Aber so wie ich das herauslese hat die Ehefrau gekündigt, dann kam der Umzug und evtl. eine neue Arbeitsstelle.
Hätte die Ehefrau die Stelle bereits vor dem Umzug inne gehabt wäre die Abzugsfähigkeit gegeben gewesen.
So kann ich die Zweifel des FA nachvollziehen, die einem rein beruflich veranlassten Umzug des Ehemanns wegen 3 Fahrten im Monat skeptisch gegenüber stehen.
Ohne Bestätigung des AG, dass der Umzug beruflich veranlasst war wird das FA IMO keine Veranlassung sehen, die Kosten als WK zuzulassen.
Ich sehe hier aber auch nicht, dass der AG diese Bestätigung erteilen müsste, da es den Kunden ja offenbar auch schon vor dem Umzug gab und das aus Sicht des AG auch funktioniert hat.
Natürlich kann man den Einspruch aufrecht erhalten. Vielleicht knickt das FA ein. Falls nicht kann man sein Glück immer noch vor dem FG versuchen.
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