Beruflich bedingter Zweitwohnsitz

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz

Hallo zusammen,

es kann sein, dass mein Arbeitgeber fusioniert (Versicherung) und dann mir einen Arbeitsplatz 550 km entfernt anbietet. Diesen werde ich dann annehmen, da ich nichts Vergleichbares bekommen kann.

Ich bin Single, 44 Jahre. Mein gesamter Freundeskreis und Verwandschaft ist hier.

Kann ich den Zweitwohnsitz und die Fahrten von der Steuer absetzen ? Oder findet der Fiskus ein Freundeskeis an einem anderen Ort ist ein Privatproblem. Ist die steuerliche Berücksichtigung befristet ?

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"Chylla"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Chylla,

das wäre der klassische Fall der doppelten Haushaltsführung. Sowohl die Miete der Zweitwohnung (falls nicht zu groß) als auch die Fahrtkosten können abgesetzt werden.

quote:
Ist die steuerliche Berücksichtigung befristet ?
Nein, das gibt es nicht mehr (vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben). Vermutlich wirst du das aber im eigenen Interesse nicht lange aufrecht erhalten wollen, vor allem wegen der Fahrtzeit, aber auch aufgrund der Kosten (an diesen beteiligt sich das Finanzamt nämlich nur bis zur Höhe deines Grenzsteuersatzes, maximal 42%, den Rest trägst du selber). Also nebenbei weiterhin auf Jobsuche am Erstwohnsitz gehen.

MfG Stefan

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo Stefan,

danke. Ich habe erst gebaut und werde das Haus auf keinen Fall mit Verlust verkaufen. Aber ein anderer Job ? Ich bin spezialisiert, das geht schlecht.

Dann nehm ich mir lieber ne Untermieterin, die seinerseits in meiner Gegend einen Zweitwohnsitz braucht. Ich wohne im Einzugsgebiet einer großen Stadt in Süddeutschland, da wird sich jemand finden.

Klar, die Einnahmen sind dann wieder Steuerpflichtig.

Wenn ich mir am Zweitwohnsitz ein Studentenappartement kaufe, das gäbs schon ab 10.000 Euro, kann ich dann die Zinsen und Nebenkosten steuerlich geltend machen ? Oder sogar noch AFA ?

Danke und Grüße Chilla

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"Chylla"

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