Berufsantritt, Umzug, Unterhalt in eheänl. Gem.

2. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mopple_the_whale
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Berufsantritt, Umzug, Unterhalt in eheänl. Gem.

IHallo,

ich wollte wissen, ob

1.Kosten für einen beruflich bedingten Umzug und alles, was damit zusammenhängt (Makler, doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten, vorherige BEwerbungskosten etc.) nur in dem Jahr, in dem der Job angetreten wird und der Umzug stattfindet, abzugsfähig sind? Welches Datum ist relevant, wann die Kosten angefallen sind oder wann die Arbeit begonnen wurde? Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten erst im nächsten Jahr geltend zu machen?

2. Kann ein in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner, der zu Zeiten der AL den Partner unterhalten hatte die Kosten für den gemeinsamen Umzug (wegen neuer Arbeitsstätte des Partners) geltend machen (es ziehen ja beide gemeinsam um)?

3.Sind Unterhaltszahlungen des Kindsvaters an die zusammenlebende, kindererziehende Mutter steuerpflichtige Einnahmen der Mutter (Ein-verdiener-Familie unverheiratet)?

4. Kann man als Berufsanfänger, der lange arbeitssuchend war (über ein Jahr) Studienkosten überhaupt noch geltend machen, oder verfallen die, da es Sonderkosten sind, wenn man lange arbeitssuchend war und man wird quasi "doppelt abgestraft"?

5. Wird in jedem Fall bei einer Steuererklärung das Jahreseinkommen einer Person herangezogen oder gibt es Ausnahmen? Wenn ein An in unbezahlte EZ geht müsste er doch für die vorausgegangenen Monate wegen der Progression eien Steuerrückzahlung wegen des gesunkenen Jahreseinkommens erhalten, oder?

Danke für die Antworten, ich habe bei meiner Recherche zu solchen Fällen nichts gefunden!

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1 Antwort
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