Berufsbedingte Umzüge

13. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)
Berufsbedingte Umzüge

Hallo,

ich (single, geschieden, 2Kids)habe 2005 nach anderthalbjähriger Arbeitslosigkeit einen Job in F 250km von meinem Wohnort entfernt angenommen.

Da eine Probezeit von 6 Monaten anstand bin ich erstmaö temporär in eine WG eingezogen.

Nach Ablauf der6Monatigen Probezeit habe ich meinen Hausstand in O aufgelöst und bin fest in Jobnähe umgezogen.

Da ich meinen Umzug in die WG in 2005 nicht geltend gemacht habe, da es kaum Kosten gabe und ich am Arbeitsort auch nicht angemeldet war, will ich das jetzt geltend machen und brauche Hilfe.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Jetzt sind die endgültigen Umzugskosten im Rahmen der Aufgabe des Wohnsitzes in O als Werbungskosten abziehbar. Die Aufwendungen in den sechs Monaten der Probezeit wären allenfalls Aufwendungen für die sog. doppelte Haushaltführung.FAlls das Finanzamt die doppelte Haushaltführung nicht anerkennt, sind zumindst die wöchentlich durchgeführten Heimfahrten nach O als Werbungskosten abziehbar.Falls das Amt die jetzigen Umzugskosten nicht als Werbungskosten anerkennt, sind sie als haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen.

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