Ich bräuchte mal ein paar Tipps zu folgendem Sachverhalt.
Verheirateter Arbeitnehmer mit Arbeitsstätte in der Stadt E und wohnhaft in G.
Zeitdauer für eine einfache Fahrt zw. E und G (15,5km) mit dem Auto laut Routenplaner 20Min,
es sind aber zur Rushour auf der Strecke eher 35-40Min.
In einem halben Jahr steht nun ein Umzug nach E an,
welches nicht vom Arbeitgeber explizit verlangt wurde. Fahrtzeit zur Arbeitsstätte
wären dann laut Routenplaner 12Min., real sinds 10Min. für 4,6km.
Um den Umzug steuerlich geltend zu machen,
müsste die Fahrtzeit sich erheblich verkürzen um ca. eine Std.
Als Nachweis solle man ein Fahrtenbuch führen :
https://www.iww.de/astw/archiv/--9-estg--massgebende-zeitersparnis-fuer-den-ansatz-eines-berufsbedingten-umzugs-f50900
Die Anforderung seitens des FA an ein Fahrtenbuch sind ja recht hoch.
Reicht es die Fahrten vor und nach dem Umzug über drei Monate
in einer "abgespeckten" Version zu dokumentieren?
-- Editier von 7615 am 18.12.2015 11:48
Berufsbedingter Umzug durch erhebliche Fahrtzeitverkürzung
18. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 18. Dezember 2015 | 11:42
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Berufsbedingter Umzug durch erhebliche Fahrtzeitverkürzung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Dezember 2015 | 12:14
Von
Status: Student (2113 Beiträge, 734x hilfreich)
Unabhängig vom Fahrtenbuch wirst Du es schwer haben das FA davon zu überzeugen, dass der Umzug berufsbedingt ist.
Selbst wenn Du jede Fahrt zur Rushhour durchführst, kommst Du auf etwas weniger als 1 Stunde.
Vor allem die Argumentation, dass bei der bisherigen Wohnung der Arbeitsweg immer länger dauert als lt. Routenplaner, bei der neuen Wohnung aber kürzer als lt. Routenplaner sein soll, erschließt sich mir nicht auf Anhieb.
Da Du verheiratet bist, wird sich das FA natürlich erst recht die Frage stellen, ob da die privaten Gründe für den Umzug nicht überwiegen. Z. B. Schule der Kinder, usw.
Und jetzt?
Schon
267.636
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten