Berufsbegleitendes Studium: Kann ich die 10.000 EUR Gebühren trotz Einmalzahl. auf 4 Jahre verteilen

30. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
WolfgangN87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Berufsbegleitendes Studium: Kann ich die 10.000 EUR Gebühren trotz Einmalzahl. auf 4 Jahre verteilen

2013 habe ich ein BWL-Studium begonnen, welches ich als Fernstudium neben meiner Vollzeitarbeit absolviere.
Dauer Studium: 2013 - 2016

Die Gebühren (ca. 10.000 EUR) hab ich gleich auf einmal in 2013 überwiesen, weil dies günstiger war als monatliche Zahlungsweise.

Jetzt mache ich gerade meine Steuererklärungen 2013 - 2015 und mir stellt sich die Frage, ob ich die 10.000 EUR Werbungskosten nur in der Steuererklärung 2013 angeben darf oder ob ich sie auch anteilig auf 4 Jahre verteilen darf.

Die Angabe nur in 2013 wäre eher ungünstig, da ich in diesem Jahr lediglich 35k verdient habe (und somit auch nicht viel Lohnsteuer bezahlt habe).

-- Editier von WolfgangN87 am 30.03.2016 12:10

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
WolfgangN87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Leider habe ich mir damals überhaupt keine Gedanken über die Steuerproblematik gemacht, sonst hätte ich mich natürlich früher erkundigt.

3x Hilfreiche Antwort

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