Berufsunfähigkeitsvers. mit Renten

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
BeraterBruce
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsvers. mit Renten

Hallo,

ich habe eine Rentenversicherung mit aufgeschobenen Rentenbeginn und Beitragsrückgewähr. Inklusive ist eine Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit. Sinn und Zweck: Absicherung der BU und Rückzahlung (eines Teils) der Beiträge als Rente. Im Todesfall erhält meine Lebensgefährtin die Rückzahlung.

Bei der Einkommensteuererklärung, Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 7, habe ich den jährlichen Beitrag bislang angegeben.

Anhand des Textes beim Elsterformular bin ich mir der Korrektheit aber nicht mehr so sicher:

quote:
Beiträge zu einer eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherung, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 beginnt, können in Zeile 7 eingetragen werden, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf Ihr Leben bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen vorsieht; die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen. Dies gilt auch für Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen und nicht steuerlich gefördert worden sind.


Was tun? Die beim FA wissen wohl auch nicht Bescheid, jedenfalls konnte mir meine Sachbearbeiterin am Telefon keinen Hinweis geben. Einfach so beibehalten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Frag doch mal Deine Versicherung, wie die Rente einzustufen ist. In die genannte Zeile 7 gehören Beiträge zur sogenannten Rürup-Rente.

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#2
 Von 
BeraterBruce
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, super Tip, die konnten mir tatsächlich in dem Punkt helfen. Die ist lediglich als "Werbungskosten" getrennt nach Renten- und BU-Vers absetzbar.

Da ich das bislang nicht wusste, habe ich das aufgrund einer Fehlannahme/-information die letzten drei Jahre also falsch angegeben. Die beim FA haben das jedoch immer akzeptiert - entweder weil sie es nicht besser wussten (siehe oben meine Anfrage), oder weil ich über die Werbungskosten eine größere Rückerstattung zu erwarten gehabt hätte.

Weil ich kein Steuerflüchtling bin, der Millionen außer Landes geschafft hat und bei einer Selbstanzeige Amnestie bekommt, wird mich vermutlich die ganze Härte des Gesetzes treffen, und ich lande lebenslänglich hinter Gitter. *schluchz*

Das bringt mich gleich zur nächsten Frage:
Kann ich über die Korrektur der letzten Jahre eine Erstattung beantragen, wenn es sich rechnen würde?

Soll ich es einfach nur so weiterlaufen lassen, wenn es für mich von Vorteil ist?

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