Hallo,
ich habe eine Rentenversicherung mit aufgeschobenen Rentenbeginn und Beitragsrückgewähr. Inklusive ist eine Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit. Sinn und Zweck: Absicherung der BU und Rückzahlung (eines Teils) der Beiträge als Rente. Im Todesfall erhält meine Lebensgefährtin die Rückzahlung.
Bei der Einkommensteuererklärung, Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 7, habe ich den jährlichen Beitrag bislang angegeben.
Anhand des Textes beim Elsterformular bin ich mir der Korrektheit aber nicht mehr so sicher:
quote:
Beiträge zu einer eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherung, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 beginnt, können in Zeile 7 eingetragen werden, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf Ihr Leben bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen vorsieht; die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen. Dies gilt auch für Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen und nicht steuerlich gefördert worden sind.
Was tun? Die beim FA wissen wohl auch nicht Bescheid, jedenfalls konnte mir meine Sachbearbeiterin am Telefon keinen Hinweis geben. Einfach so beibehalten?