Berufsunfähigkeitsversicherung

8. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Paula1717
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo,
Person A möchte eine Berufunfähigkeitsversicherung abschließen. Unter welchen Voraussetzungen/ wie kann man die Beitäge vom Einkommensteuer absetzen? Ist es überhaupt machbar? Es gibt auch kombinationsmodelle mit Risikolebensversicherung. Falls eine Absetzung möglich wäre, würde es auch für Kombination mit Risikolebensversicherung gelten?!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Im Prinzip sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben abziehbar. Jedoch werden in vielen Fällen die Höchstbeträge für die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben bereits durch die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen erreicht, so dass sich in der Praxis keine Steuerersparnis durch die Angabe der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ergibt.

Da es hierfür ein komplexes Berechnungsschema gibt, ist eine Einzelfallberechnung erforderlich, um beurteilen zu können, ob sich die Beiträge zur BU-Versicherung steuerlich auswirken.

Solltest Du schon Steuererklärungen mit einer entsprechenden Software gemacht haben, dann ist es am einfachsten, in eine alte Steuererklärung fiktiv die Beiträge für eine BU-Versicherung aufzunehmen und zu schauen, ob sich am Ergebnis etwas ändert.

Das Gleiche gilt für die Risikolebensversicherung.


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