Berufunfähigkeitsversicherung steuerl. absetzbar??

15. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stoffelchen1973
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Berufunfähigkeitsversicherung steuerl. absetzbar??


Hi,
kann mir jemand sagen, ob die o.g. Versicherungsbeiträge beim Lohnsteuerjahresausgleich als Sonderausgaben einzusetzen sind?

Wenn ja, bis zur welcher Höhe? Iss ja nicht gerade billiger der Spass...

Danke.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den Vorsorgeaufwendungen und ist daher als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Bei einem Durchschnittsverdiener werden die Höchstgrenzen jedoch bereits durch die Rentenversicherung erreicht, so dass sich keine tatsächliche Auswirkung auf die Höhe der Steuer ergibt. Nur bei Geringverdienern ergeben sich steuerliche Vorteile.

Die Höchstsätze sind nach einer recht komplizierten Formel einkommensabhängig. Die Frage, ob sich bei Dir Auswirkungen ergeben, kann ich daher nur bei Kenntnis Deines ungefähren Jahreseinkommens beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stoffelchen1973
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo hh,
also ich bin Studentin (kein BaföG) und verdiene so 9-10tsd Euro / Jahr.

Mein Freund möchte sich auch versichern als Angestellter verdient er total 37tsd Euro p.a.

Danke für Deine Antwort!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Zusatz zu den richtigen Angaben von hh:
alle Sonderausgaben in voller Höhe im Formular eintragen, das Finanzamt rechnet automatisch den zulässigen Höchstbetrag aus.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bei einem Bruttoeinkommen von 9-10.000€ im Jahr fallen doch ohnehin keine Steuern an. Wer keine Steuern zahlt kann auch nichts davon absetzen.

Bei einem Jahreseinkommen von 37T€ wird der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abgedeckt.

Da die gesamte Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen und Renteneinkünften zum 01.01.2005 geändert wird, gelten meine Aussagen hierzu nur bis einschließlich 2004.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen