Bescheid Einkommensteuererklärung - Unterhaltspflichtiges Kind

12. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tomxp
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Bescheid Einkommensteuererklärung - Unterhaltspflichtiges Kind

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Ich habe vor kurzem meinen Bescheid für die Einkommensteuererklärung bekommen und mir wurde nichts für mein Kind erstattet.

Erläutert wurde dies, weil Kindergeld bezogen wurde ist kein Freibetrag zulässig.

Nun ist es aber so, dass ich 100% des Regelsatzes der Düsseldorfer Tabelle zahle und das Kindergeld alleinig der Mutter zugeschrieben wird.

Ein anderer Steuerbürger hat in diesem Fall erfolgreich Einspruch gegen den Bescheid geführt.
Siehe: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesunterhalt-unter-135-d.-Regelsatzes-Kinderfreibetrag-in-Steuererkl%C3%A4rung__f1153.html

Ist die Gesetzgebung in diesem Fall mittlerweile wieder anders, oder habe ich ebenfalls Recht auf einen derartigen Einspruch?

Viele Grüße
Tom

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Hast Du Dir die Frage und die Antwort in www.frag-einen-anwalt.de richtig durchgelesen und hast Du das auch verstanden?

Dann kann ich Deine Frage nicht nachvollziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tomxp
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

es ging mir in dem genannten Link nicht unbedingt um die Fragen und Antworten, sonder um die Tatsache, dass der Fragesteller erfolgreich Einspruch eingelegt hat.

Meine Frage ist eigentlich nur, ob ich ebenfalls das Recht habe einen solchen Einspruch zu führen, oder ob das keinen Sinn macht, weil die die Einsprüche von 2002 und 2003 waren und heutzutage wieder eine andere Gesetzeslage herrscht.

Aber vielleicht habe ich wirklich irgendetwas falsch verstanden.

Viele Grüße
Tom

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Der Fragesteller war mit seinem Einspruch nur deshalb erfolgreich, weil das Finanzamt sich geirrt hat.

Du hast allerdings keinen Anspruch darauf, dass sich das Finanzamt bei Dir auch irrt.

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