Beschrankt Steuerpflichte

5. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Freddy8203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschrankt Steuerpflichte

Hallo , Ich bin aus Polen , sorry für nicht gut Deutsch. Ich habe im 2021 zwei Monate im Deutschland gearbaitet. Ich mochte meine Steuererklarunf abgeben , dass Ich die Steuer zuruck bekommen würde. Ich versuchte im Elsner website das machen , aber das ist zu schwer für mich. Ich weiB dass Ich beschrankt Steruerpflichte habe aber Ich weiB nicht welche positionen zu füllen. Kann jemand mir helfen ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Woher weißt Du, dass Du beschränkt steuerpflichtig bist?

Sollte das richtig sein, warum meinst Du dann, dass Du Steuern erstattet bekommst?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Freddy8203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher dass bin ich Beschranktepflichtig , ich habe gelesen dass wann man weniger als 183 Tage arbaiten , soll er Beschranktpflichtig sein. Ich weiB von andere Leute aus diesen Job dass Sie haben ihre erstattung bekommt. Wahr ist Sie mussten zu Buchhaltungsbüro bezahlen und Ich mochte das selbst kostenlos machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von Freddy8203):
ich habe gelesen dass wann man weniger als 183 Tage arbaiten , soll er Beschranktpflichtig sein.


Man ist dann beschränkt in Deutschland steuerpflichtig, wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, d.h. von vorneherein nur für kurze Zeit in Deutschland war. Das kann bei Dir der Fall sein.

Zitat (von Freddy8203):
Ich versuchte im Elsner website das machen , aber das ist zu schwer für mich.


Was ist denn jetzt genau Dein Problem? Hast Du schon ein Benutzerkonto eingerichtet?

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#4
 Von 
Freddy8203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Beispiel Ich weiB dass musse Ich Bescheinigung EU/EWR schicken aber Ich weiB es nicht wohin es schicken. Nachste gibt es viele Position wie kann Ich nicht erfüllen.
Pos 31 - Einkunfte im Sinne des 50d Absatz 10 - ist das bruttoarbeitslohn ?
Pos 31 - anrechenbare auslandische steuer - ist das einbehaltene lohnsteuer ?
Pos 33 - einkunfte als nichtselbstandiger Arbeit- was ist das und soll Ich das erfüllen ?
Kapitol 5 - anzurechnende Steuer ( kapitalertragsteuer etc. ) - soll Ich das erfüllen ?
Kapitel 7 - veranlagung nach 50 absatz
Pos 42 - Ich bin Arbeitnehmer verpflichtet eine einkommersteuererklarung abzugeben -soll Ich das zeichnen ?
Pos 44 - Ich bin arbeitnehmer und staatsangehoriger eines eu , habe im hoheitsgebiet eines dieser staaten meinen wohnsitz oder gewohnlichen aufenhalt ..- sol Ich das zeichnen ? Ich denke ja ..
Pos 44 - einkunfte aus nichtselbstandiger Arbeit, die im Inland dem Steuerabzug unterliegen laut Anlage N - soll Ich das zeichnen ? Was ist Anlage N ? Soll Ich das auch hinzugügen ?
Angaben zum progressionvorbehalt Pos 45-49 - soll Ich das erfullen ?
Ich halte mich mit schreiben , obwohl habe ich mehr Fragen ... Ich werde glucklich sein wenn du einer von dieser Fragen beantworten werden

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von Freddy8203):
Ich weiB dass musse Ich Bescheinigung EU/EWR schicken


Bist Du Dir sicher? Die braucht man nämlich nur bei unbeschränkter Steuerpflicht, nicht jedoch bei beschränkter Steuerpflicht.

Zitat (von Freddy8203):
Pos 31 - Einkunfte im Sinne des 50d Absatz 10 - ist das bruttoarbeitslohn ?


Nein

Zitat (von Freddy8203):
Pos 31 - anrechenbare auslandische steuer - ist das einbehaltene lohnsteuer ?


Nein

Zitat (von Freddy8203):
Pos 33 - einkunfte als nichtselbstandiger Arbeit- was ist das und soll Ich das erfüllen ?


Das ist Arbeitslohn, allerdings erfolgt ein Steuerabzug, also nicht ausfüllen

Zitat (von Freddy8203):
Kapitol 5 - anzurechnende Steuer ( kapitalertragsteuer etc. ) - soll Ich das erfüllen ?


Nein

Zitat (von Freddy8203):
Kapitel 7 - veranlagung nach 50 absatz


Das ist auszufüllen.

Zitat (von Freddy8203):
Pos 44 - Ich bin arbeitnehmer und staatsangehoriger eines eu , habe im hoheitsgebiet eines dieser staaten meinen wohnsitz oder gewohnlichen aufenhalt ..- sol Ich das zeichnen ? Ich denke ja ..


Ja

Zitat (von Freddy8203):
Pos 44 - einkunfte aus nichtselbstandiger Arbeit, die im Inland dem Steuerabzug unterliegen laut Anlage N - soll Ich das zeichnen ?


Ja

Zitat (von Freddy8203):
Was ist Anlage N ?


Ein anderes Formular

Zitat (von Freddy8203):
Soll Ich das auch hinzugügen ?


Ja

Zitat (von Freddy8203):
Angaben zum progressionvorbehalt Pos 45-49 - soll Ich das erfullen ?


Nein

Zunächst einmal solltest Du klären, ob Du tatsächlich eine Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen abgeben willst oder ob ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen willst.

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#6
 Von 
Freddy8203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin sicher dass muss ich Bescheinigung EU abgeben , weil auch in Polnische Finanzmat und Buchhaltungsburo
haben Sie mir das gesagt. So es folgt dass bin ich Unbeschranktepflichtig .. Dann werde ich Formular fur unbeschrankte sehen ... aber nich Heute , ich werde Morgen versuchen. Viele Danke fur deine Nachrichten !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von Freddy8203):
So es folgt dass bin ich Unbeschranktepflichtig


Wieviel hast Du denn in Polen verdient? Es muss nämlich erst geprüft werden, ob Du die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen kannst?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Freddy8203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im meine Bescheinigung habe ich :
Brutto arbeitslohn - 2800E
- werbungkosten - 265E = 2606E
Andere einkunfte (krankrenurlaub) - 1890E

So gemainsam es ist 4500E denke ich

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von Freddy8203):
So gemainsam es ist 4500E denke ich


Wenn Du weniger als 6.000€ brutto in Deutschland verdient hast, dann bekommst Du bei Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht sämtliche Steuern erstattet.

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