Hallo,
Ich habe letztes Jahr eine besondere Lohnsteuerbescheinigung bekommen.
Nun weiss ich nicht wohin damit.
Die bescheinigung resultiert aus der Insolvenz meines damaligen AG aus dem Jahr 2006.
Aus dem Masseinsolvenzverfahren, gab es im jahr 2011 eine Nachzahlung von Restlohn + eben der Steuerbescheinigung
Da die Steuerbescheinigungen aber ab punkt 25 Unterscheiden kann ich sie nicht in Steuerprogramm 2012 übertragen.
Würde es demnach ausreichen die Bescheinigung einfach zur Steuererklärung dazu zu legen??
Danke
Besondere Lohnsteuerbescheinigung
17. September 2012
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Frage vom 17. September 2012 | 10:20
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
Besondere Lohnsteuerbescheinigung
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#1
Antwort vom 25. September 2012 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Eigentlich sollten sich die Steuerbescheinigungen nicht unterscheiden. Worin bestehen denn die Unterschiede?
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