Bestand kein Anrecht auf Kindergeld?

21. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestand kein Anrecht auf Kindergeld?

Eine alleinerziehende Mutter hat drei Kinder.
Eines der Kinder (19) geht noch zur Schule, das zweite (21) studiert, das andere Kind (24) studiert und arbeitet gleichzeitig. D.h., in den ersten acht Monaten 2020 studiert es überwiegend online (Corona bedingt) und arbeitet tagsüber Vollzeit. Ab August 2020 ist das Studium beendet und es arbeitet nur noch Vollzeit.
In den ersten acht Monaten, d.h. während es noch studierte, gab es auch Kindergeld. Nun hat die Mutter erfahren das es eigentlich gar kein Kindergeld hätte geben dürfen, da das Kind parallel VOLLZEIT gearbeitet hat. Nun hat die Mutter große Sorge.
Stimmt das? Bekommt das Finanzamt das heraus? Wie soll die Mutter nun vorgehen, Selbstanzeige erstatten und das Geld vorzeitig zurück zahlen??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von ralfschreiner):
Stimmt das?


Wenn es sich um die Erstausbildung des Kindes gehandelt hat, dann stimmt das nicht.

Sollte es sich jedoch um ein Masterstudium gehandelt haben oder das Kind vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung gemacht haben, dann würde das stimmen.

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#2
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor dem Studium gab es eine Ausbildung zur Industriekauffrau und dann, darauf folgend, ein Bachelorstudium.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Alles klar - es war die Zweitausbildung und folglich bestand kein KG-Anspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von ralfschreiner):
Bekommt das Finanzamt das heraus?


Meine Glaskugel ist leider defekt. In der Steuererklärung wird man in der Anlage Kind aber noch einmal explizit danach gefragt, ob sich das Kind in einer Zweitausbildung befindet und wenn ja, ob es mehr als 20 Stunden gearbeitet hat.

Zitat:
Selbstanzeige erstatten und das Geld vorzeitig zurück zahlen??


Das würde ich empfehlen, allerdings nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kindergeldkasse.

Gegenüber dem Finanzamt reicht es aus, dass in der Steuererklärung in der Anlage Kind wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Oder wurde die Steuererklärung 2020 schon mit falschen Angaben abgegeben?

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#5
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Gegenüber dem Finanzamt reicht es aus, dass in der Steuererklärung in der Anlage Kind wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Oder wurde die Steuererklärung 2020 schon mit falschen Angaben abgegeben?


Nein, noch nicht.

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