Bestandskräftigen Steuerbescheid nachträglich ändern

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
stefan55123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestandskräftigen Steuerbescheid nachträglich ändern

Hallo,

aus eigenem Verschulden wurde es versäumt mehrer Steuererklärungen abzugeben. Es geht um 2015 -2019.
Es wurde mehrfach erfolglos versucht zu vollstrecken. Dabei wurde "nur" eine Liste vorgelegt mit Endbeträgen der einzelnen Jahre. Auf mehrfache nachfrage, wie sich die einzelnen Beträge zusammen setzen, habe ich keine Antwort erhalten.
Vermutlich habe ich ebenfalls durch eigenes Verschulden diese Unterlagen verschlampt:-(

Nun ist der Termin für die Vermögensauskunft festgesetzt.

Da habe ich noch einmal mit dem Sachbearbeiter gesprochen und der konnte mir endlich die Bescheide inkl der Besteuerungsgrundlage schicken. Auf dem was der mir geschickt hat, sind alle Bescheide teilweise Vorläufig (unter Vorbehalt der Nachprüfung).
Laut diesen Bescheiden (alles Schätzungen) ergibt sich ein Zahlbetrag von ca 22.000,-
Ich habe nun alle Erklärungen nachgereicht.
Nun hat mir die Vorgesetzte des Sachbearbeiters am Telefon gesagt, dass die Bescheide 2015-2017 nicht mehr vorläufig seinen und auch die abgegebenen Erklärungen nicht mehr berücksichtigt werden können (der Zahlbetrag würde auf 0 Euro sinken).
Da ich unter der Pfändungsgrenze verdiene, gehe ich davon aus, dass ich nun Insolvenz anmelden muss.
Eine Ratenzahlung von 500,- wurde von der Vorgesetzen abgelehnt (vermutlich weil es nicht aus einem normalen Beschäftigungsverhältnis stammen würde und das Finanzamt von sich aus keinen Zugriff darauf hätte. Sinngemäß sagte sie, sie wäre darauf angewiesen dass ich das zahlen würde. Da sei ihr eine Insolvenz lieber).


Gibt es noch eine Möglichkeit gegen die Bestandskräftigkeit der Steuerbescheide 2015-2017 vorzugehen?

Kann durch "Sofortmassnahmen" die Vermögensauskunft noch verhindert werden? (ich bin Mitglied einer Gbr (Musikgruppe), die zwar keine Gewinn macht, aber kann der etwas passieren?)

Danke




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2449 Beiträge, 849x hilfreich)

Zitat (von stefan55123):
Es wurde mehrfach erfolglos versucht zu vollstrecken. Dabei wurde "nur" eine Liste vorgelegt mit Endbeträgen der einzelnen Jahre. Auf mehrfache nachfrage, wie sich die einzelnen Beträge zusammen setzen, habe ich keine Antwort erhalten.


Die Beträge standen in den Bescheiden, die man erhalten hat. Wenn man die entsorgt hat -> selber Schuld.

Zitat (von stefan55123):
Nun hat mir die Vorgesetzte des Sachbearbeiters am Telefon gesagt, dass die Bescheide 2015-2017 nicht mehr vorläufig seinen und auch die abgegebenen Erklärungen nicht mehr berücksichtigt werden können (der Zahlbetrag würde auf 0 Euro sinken).


Ich gehe davon aus, dass er gesagt hat, sie stehen nicht mehr unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (das sind zwei paar Stiefel). Wäre auch das normale Vorgehen, dass das Vorjahr bei neuer Schätzung endgültig gemacht wird.
Somit ist der Zug IMHO abgefahren.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1284x hilfreich)

Zitat (von stefan55123):
Da habe ich noch einmal mit dem Sachbearbeiter gesprochen und der konnte mir endlich die Bescheide inkl der Besteuerungsgrundlage schicken.

Warum lagen vorher denn keine Bescheide vor? Dass drei Bescheide aus drei verschiedenen Aufgaben zur Post nicht angekommen sein sollen, ist jedenfalls nicht glaubhaft.

Zudem erfolgt die Vollstreckung nicht ohne vorherige Mahnung und Ankündigung.

Ich sehe keine Änderungsmöglichkeit.
Sie können einen Antrag auf Erlass stellen, m.E. jedoch mit sehr geringer Erfolgsaussicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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