Liebes Forum,
ich bin im kommenden Jahr
1) als Projektleitung (als Freelancerin) bei einem gemeinnützigen Verein engagiert, das Projekt wird von einer Bundesbehörde finanziert
2) als Einzelunternehmen (Freiberuflich) aktiv im Bereich Trainings für Corporates und Stiftungen, für die ich Workshop-Konzepte entwickle und Trainer*innen engagiere zu deren Durchführung
Laut meiner Recherchen bin ich als Freiberuflerin hier nicht gewerbesteuerpflichtig und wollte hier gerne nochmals um Bestätigung bitten - bzw. gibt es etwas, das ich gegenüber dem Finanzamt tun kann, um hier Klarheit mit positivem Ausgang zu schaffen (falls es sich hier um einen Graubereich handelt)?
Würde sich etwas ändern, wenn ich in der zweiten Tätigkeit auch konkretere Beratungen (Audits, Strategieberatung) anbieten würde?
Ich habe etwas Schwammiges darüber gelesen, dass die Einstufung als Freiberflich tätige Person (und damit gewerbesteuerbefreit) von der nachweisbaren beruflichen Qualifikation abhängt. Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Danke für alle freundlich formulierten Antworten!
Besteht Pflicht zur Gewerbesteuerabgabe?
4. Januar 2022
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Frage vom 4. Januar 2022 | 17:17
Von
Status: Schüler (281 Beiträge, 6x hilfreich)
Besteht Pflicht zur Gewerbesteuerabgabe?
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