Hab eine Frage für einen Bekannten
Und zwar:
Da sein Betrieb massiv Stellen abbaut, hat er einen Aufhebungsvertrag nach 16 jahren Betriebsdauer angeboten, mit einer hohen Abfindung
Dieser ist nun wider erwarten in voller Höhe akzeptiert worden und er muss nun entscheiden, ob er diesen Aufhebungsvertrag abschliesst
Wenn ich nun richtig informiert bin, werden hier
a) keine Sozialabgaben fällig
b) Arbeitslosengeld trotzdem gezahlt, wenn man Kündigungsfristen einhält
c) dafür aber Einkommenssteuer (und nicht zuwenig) fällig
Meine Frage :
Wenn nun die Abfindung zum Selbständigmachen genutzt wird ( da man sich ja wieder einen Arbeitsplatz schaffen muss), kann man diese Steuer auf die Abfindung mildern?
Im Detail:
- z.b. bei GmbH-Gründung die Einlage in Höhe von 25.000 .- absetzen
- z.b. kautionen für Gewerbemiete eines Geschäftes usw.
- z.b. gelieferte waren für ein Geschäft
Dnake für ein paar infos
Besteuerung Abfindung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Sich selbständig zu machen mindert nicht die Steuer auf die Abfindung.
Natürlich kann es sein, dass Du am Anfang des Selbständigendaseins Verluste machst, die dann Deine Einkommensteuer senken, evtl sogar bis auf 0 EUR. Das ist aber ein sehr komplexes Thema, das hier den Rahmen sprengt und steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Zahlung einer Abfindung.
Um Details in Erfahrung zu bringen, solltest Du einen Steuerberater aufsuchen, was auch insgesamt bei den Überlegungen zum Selbständigmachen sinnvoll ist.
das sehe ich ähnlich. so komplexe fragen, an denen viel geld und evtl. eine existenz hängt, sollte dein bekannter in aller ruhe mit einem versierten steuerberater erötern.
und wie oben dargestellt, kann die steuerlast über umwege wahrscheinlich deutlich verringert werden.
ureta
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
66 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten