Folgende Situation:
Der Arbeitnehmer ist aufgrund Kurzarbeit dauerhaft zu Hause und sucht an keinem Tag eines Monats seine erste Tätigkeitsstätte auf. Per schriftlicher Vereinbarung wird der geldwerte Vorteil für die Entfernung Wohnung - erste Tätigkeitsstätte (0,03%) nicht versteuert. Die private Nutzung wird weiter mit 1% versteuert.
Darf der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum andere Betriebsstätten des Arbeitgebers (für einen Einzeltermin) aufsuchen, ohne dass hiermit der Entfall der o.g. Besteuerung ausgehebelt wird?
Besteuerung Dienstwagen weitere Betriebsstätten
7. August 2020
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Frage vom 7. August 2020 | 15:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteuerung Dienstwagen weitere Betriebsstätten
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#1
Antwort vom 8. August 2020 | 11:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Darf der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum andere Betriebsstätten des Arbeitgebers (für einen Einzeltermin) aufsuchen, ohne dass hiermit der Entfall der o.g. Besteuerung ausgehebelt wird?
Ja
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