Hallo!
Ich hätte eine Frage zur steuerlichen Seite von Familienstiftungen:
Herr X ist Eigentümer von 20 Wohnungen zu einem Wert von jeweils 200.000 Euro. Er will, dass die Erträge aus diesem Vermögen seinen Kindern, Enkeln und weiteren Nachkommen zugute kommen. Gleichzeitig soll der Besitz aber gegen Verschleudern, Insolvenz usw. geschützt werden. Daher möchte er die Immobilien in eine Familienstiftung einbringen, die den Nachkommen ohne Rücksicht auf Bedürftigkeit o.ä. die Erträge zukommen lässt.
- Zunächst ist das Stiftungsgeschäft eine Schenkung, die dem ErbStG unterfällt. Vom Volumen in Höhe von 4 Mio. Euro werden 400.000 Euro Freibetrag abgezogen, auf den Rest entfällt Schenkungsteuer, in dem Fall gut 600.000 Euro.
- Die Stiftung muss auf ihre (Miet-) Einnahmen Körperschaftsteuer i.H.v. 25 % zahlen, Freibetrag 5000 Euro.
- Alle 30 Jahre fällt Erbersatzsteuer an. Hier beträgt der Freibetrag zweimal 400.000 Euro und der Steuersatz ist etwas niedriger, da ja das Vererben auf zwei Kinder fingiert wird.
- Die Nachkommen von X müssen außerdem als Destinatäre für die Zuwendungen Einkommensteuer zahlen.
Insgesamt kommen hier so viele verschiedene Steuern zusammen, dass die Rechtsform der Stiftung ziemlich unattraktiv erscheint. Ist das so weit richtig?
Wie wäre das nun, wenn man für jede Wohnung eine separate Stiftung mit identischem Zweck errichten würde? Die einzelnen Beträge dürften dann ja für die Schenkungs-, Körperschafts- und Erbersatzsteuer eigentlich nicht zusammengerechnet werden, also müssten doch die ganzen Freibeträge 20 mal anfallen. Unter https://www.sskduesseldorf.de/pdf/downloads/2_Vortrag_V_Stiftungssteuerrecht.pdf (Seite 13) wird das auch - aber nur für zwei Stiftungen gegenüber einer - durchgerechnet. Hab ich da irgendeinen Denkfehler drin?
An der Einkommensteuer der Destinatäre ändert sich ja nichts, da die Einnahmen in der Summe gleich bleiben, nur eben aus 20 verschiedenen Stiftungen stammen. Kann es trotzdem Probleme mit der Anerkennung des Stiftungsgeschäfts geben?
Ich danke schon jetzt für alle Hinweise!
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Besteuerung Familienstiftung
6. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2014 | 20:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteuerung Familienstiftung
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#1
Antwort vom 7. August 2014 | 12:12
Von
Status: Unbeschreiblich (49359 Beiträge, 17361x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann es trotzdem Probleme mit der Anerkennung des Stiftungsgeschäfts geben? <hr size=1 noshade>
Dazu fällt mir jetzt nur § 42 AO ein. Und ja, dann gibt es Probleme mit der Anerkennung.
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#2
Antwort vom 11. August 2014 | 17:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für den Hinweis!
Das bedeutet dann aber, dass man die Vorteile, die eine Stiftung so hat, durch eine ungleich höhere Steuerbelastung "erkauft". Vor allem durch die Erbersatzsteuer, die man auch nicht durch die üblichen Instrumente (z.B. Überschreibung von Immobilien alle zehn Jahre, um den Freibetrag maximal auszunutzen) umgehen gehen kann, zahlt man im Endeffekt ja deutlich mehr.
(Kleine Korrektur übrigens: Die Körperschaftssteuer beträgt jetzt nur noch 15 %, dafür hab ich aber die Gewerbesteuer nicht berücksichtigt.)
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