Hallo,
mein Wohnsitz befindet sich in den USA. Dort kommt auch ein Grossteil meines Einkommen her, so dass ich in Deutschland nur beschraenkt steuerpflichtig bin und automatisch in Steuerklasse 6 gerutscht bin.
Ich habe aus ehemaligen Arbeitsverhaeltnissen in Deutschland noch Einkuenfte von einigen tausend Euro pro Jahr. (Hauptsaechlich aus langfristigen Aktienprogrammen). Die Ausschuettungen aus diesen Programmen werden mir in Deutschland als Lohn Ausgezahlt und folglich mit Lohnsteuerklasse 6 zum Spitzensteuersatz versteuert.
Gibt es irgend eine Moeglichkeit die Steuerlast zu mindern? Ich habe den "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 201_ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (LSt 315)" im Internet gefunden. Bin aber nicht sicher, ob das fuer meine Situation sinnvoll waere.
Ich bin fuer jeden Hinweis dankbar.
Besteuerung inlaendischer Einkuenfte bei Wohnsitz im Ausland
30. April 2019
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Frage vom 30. April 2019 | 01:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteuerung inlaendischer Einkuenfte bei Wohnsitz im Ausland
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#1
Antwort vom 30. April 2019 | 08:26
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat:Ich habe den "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 201_ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (LSt 315)" im Internet gefunden
Ohne sich näher mit der Frage zu beschäftigen, welches Land hier das Besteuerungsrecht hat, ist das die richtige Bescheinugung. Sie müssen diese Bescheinigung ausfüllen und dem zuständigen FA. zukommen lassen. Die Steuerklasse 1 wird aber erst ab dem Zeitpunkt gelten, ab dem das Fa. diese Bescheinigung bekommen hat. Zu viel Lohn, der Ihnen in den Jahren davor wegen 6 Steuerklasse abgezogen wurde, haben sie dem deutschen Staat unwiderruflich geschenkt
-- Editiert von Charlie@098 am 30.04.2019 08:27
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