Hallo zusammen,
Kurz zur Geschichte: Im Mai 2020 sind wir (verheiratet) Eltern geworden. Unser Kind ist leider sehr schwer Krank und wird seit Geburt stationär behandelt.
Die Klinik ist knapp 500km (Hin u. Rückweg) entfernt.
Meine Frau ist seit Mai in Elternzeit und lebt in einer Unterkunft neben der Klinik.
Ich hatte ab Mai 4 Monate Elternzeit.
Nun habe ich gesehen, dass ich Besuchsfahrten von der Steuer absetzen kann, was auch super wäre, da ich jedes WE zu meinem Kind fahre. Auch in der Elternzeit sind meine Frau oder ich abwechselt mal nach Hause gefahren.
Auszug:
"Liegt Ihr Kleinkind im Alter bis zu einem Jahr im Krankenhaus, sind sämtliche Besuchsfahrten – sogar tägliche – als außergewöhnliche Belastung absetzbar. In diesem Fall benötigen Sie keine Bescheinigung des Arztes über die medizinische Notwendigkeit der Besuche (FG Münster vom 15.10.1985, EFG 1986 S. 239; OFD Münster vom 24.6.1986, DStR 1986 S. 794). Entstehen Ihnen Kosten für die Übernachtung im Krankenhaus, können Sie u. E. auch diese absetzen."
Nun meine Fragen:
1. Brauch das Finanzamt einen Nachweis wie oft wir gefahren sind? Das wird für mich schwierig, wenn ich mir das nachträglich abzeichnen lassen müsste.
2. Kann ich Verpflegungsmehraufwand für meine Frau und mich absetzen? und wenn ja, wo kann ich das eintragen, nutze Wiso Steuer-Sparbuch....
3. Gibt es in dem Bezug noch etwas, was man absetzen kann?
VG und danke schon mal
Besuchsfahten absetzbar
2. März 2021
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Frage vom 2. März 2021 | 14:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsfahten absetzbar
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#1
Antwort vom 2. März 2021 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (45034 Beiträge, 16028x hilfreich)
Zitat:1. Brauch das Finanzamt einen Nachweis wie oft wir gefahren sind? Das wird für mich schwierig, wenn ich mir das nachträglich abzeichnen lassen müsste.
Wenn eine hohe Fahrleistung geltend gemacht wird, dann verlangt das Finanzamt regelmäßig einen Nachweis. Wie der erbracht wird, ist aber Sache des Steuerpflichtigen. Im Regelfall reicht die Vorlage von Tankquittungen o.ä. aus.
Zitat:2. Kann ich Verpflegungsmehraufwand für meine Frau und mich absetzen?
Nach meiner Auffassung nicht, da ein Verpflegungsmehraufwand nicht zwangsläufig entsteht.
#2
Antwort vom 2. März 2021 | 15:44
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 535x hilfreich)
Zunächst würde ich Dich gerne mal um die entsprechende Fundstelle bitten, denn -obwohl ich einen recht guten und umfassenden Zugrif habe- ich kann weder unter dem Datum beim FG Münster eine entsprechende entsprechende Entscheidung finden, noch in den EFG's (habe die Printausgabe jedoch noch nicht nachgeschaut), auch bei der OFD Münster sieht es unter dem Datum schlecht aus, genauso wie in der DStR (auch hier das Printmedium noch nicht nachgeschaut).Zitat(FG Münster vom 15.10.1985, EFG 1986 S. 239; OFD Münster vom 24.6.1986, DStR 1986 S. 794). :
Deshalb die Frage: Wo kommt diese Meinung her?
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#3
Antwort vom 2. März 2021 | 16:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure Antworten!
Zitat:Zunächst würde ich Dich gerne mal um die entsprechende Fundstelle bitten, denn -obwohl ich einen recht guten und umfassenden Zugrif habe- ich kann weder unter dem Datum beim FG Münster eine entsprechende entsprechende Entscheidung finden, noch in den EFG's (habe die Printausgabe jedoch noch nicht nachgeschaut), auch bei der OFD Münster sieht es unter dem Datum schlecht aus, genauso wie in der DStR (auch hier das Printmedium noch nicht nachgeschaut).Zitat(FG Münster vom 15.10.1985, EFG 1986 S. 239; OFD Münster vom 24.6.1986, DStR 1986 S. 794). :
Deshalb die Frage: Wo kommt diese Meinung her?
taxpert
Also ich bin selber nur ausgebildeter Ingenieur und habe wenig Ahnung von Steuerrecht, versuche durch Recherche im Netz das Problem zu lösen...
Dabei habe ich hier etwas gefunden: https://www.buhl.de/steuernsparen/besuchsfahrten-absetzbar/
Dachte anhand der seriösen Quelle, dass das stimmen kann...
Zitat:Zitat:1. Brauch das Finanzamt einen Nachweis wie oft wir gefahren sind? Das wird für mich schwierig, wenn ich mir das nachträglich abzeichnen lassen müsste.
Wenn eine hohe Fahrleistung geltend gemacht wird, dann verlangt das Finanzamt regelmäßig einen Nachweis. Wie der erbracht wird, ist aber Sache des Steuerpflichtigen. Im Regelfall reicht die Vorlage von Tankquittungen o.ä. aus.
mhh die Tankquittungen haben wir in den ersten Monaten natürlich nicht aufgehoben...
Seit August führe ich ein Fahrtenbuch, da ich auch etwas von der Krankenkasse an Fahrgeld bekomme, was ich natürlich in der Steuererklärung angebe....
-- Editiert von Drakestar am 02.03.2021 16:05
#4
Antwort vom 2. März 2021 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (45034 Beiträge, 16028x hilfreich)
ZitatZunächst würde ich Dich gerne mal um die entsprechende Fundstelle bitten :
Ich gehe mal davon aus, dass diese Dokumentenvorschau richtig ist.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/414617/
Und wenn es die OFD Münster in eine Verfügung übernimmt, dann darf man wohl darauf vertrauen, dass es das entsprechende Urteil des FG Münster auch gibt.
#5
Antwort vom 3. März 2021 | 08:51
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 535x hilfreich)
ZitatDabei habe ich hier etwas gefunden: https://www.buhl.de/steuernsparen/besuchsfahrten-absetzbar/ :
Zunächst einmal danke euch beiden für die Fundstellen! nwb hatte ich zwischenzeitlich auch gefunden.ZitatIch gehe mal davon aus, dass diese Dokumentenvorschau richtig ist. :
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/414617/
Ich muss leider sagen, dass ich trotzdem gewisse Bedenken habe.
Ich arbeite hauptsächlich mit Juris, dass wegen der Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Normalfall in Bezug auf Verfügungen recht aktuell ist. Hier findet man die OFD-Verfügung nicht!
Auch in den gängigen Kommentaren zum EStG, z.B. Hermann, Heuer, Raupach oder bei Kirchhoff findet man keinerlei Hinweise auf diese Verfügung oder Urteil. Nur im Korn steht ein stark verklausulierter Halbsatz ("... wenn der Besuch der Vermeidung seelischer Schäden dient ..."), der dann über die Fußnote auf die OFD-Verfügung und ein total falsches Urteil (zur Wiederbeschaffung von Hausrat!!??) verweist!
Was mir am meisten zu denken gibt, ist, dass ich in der elektronischen Kartei des Landes NRW zum EStG keinen entsprechenden Hinweis auf die Verfügung finde! Es kann daher auch sein, dass diese Verfügung aufgehoben wurde!
Ich will damit nicht sagen, dass es überhaupt nicht funktionieren kann, aber es wird -insbesondere außerhalb NRWs!- definitiv kein Selbstläufer!
taxpert
-- Editiert von taxpert am 03.03.2021 08:52
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