Folgender fiktiver Fall: Eltern leben getrennt, Kind lebt bei der Mutter, Vater zahlt Unterhalt.
Nun hat der Vater das Kind mehrfach schlecht behandelt, so dass das Kind keinen Umgang mehr mit ihm möchte. Im kompletten Jahr 2022 fand z.B. kein Umgang statt. Der Vater zahlt aber pflichtbewusst weiter Unterhalt.
Ist es zulässig, wenn die Mutter nun den vollen Betreuungsfreibetrag beantragt, weil der Vater keinen Umgang mehr hatte?
Wenn ich das BFH Urteil v. 08.11.2017 - III R 2/16 BStBl 2018 II S. 266 richtig deute, ist dies zulässig.
Hinweis: Gemeint ist nur der Betreuungsfreibetrag, nicht der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld.
Danke
Merlin
-- Editiert von Moderator topic am 13. September 2023 16:09
-- Thema wurde verschoben am 13. September 2023 16:09
Betreuungsfreibetrag komplett beantragen
13. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2023 | 15:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsfreibetrag komplett beantragen
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#1
Antwort vom 13. September 2023 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (46299 Beiträge, 16425x hilfreich)
ZitatIst es zulässig, wenn die Mutter nun den vollen Betreuungsfreibetrag beantragt, weil der Vater keinen Umgang mehr hatte? :
Ja
#2
Antwort vom 13. September 2023 | 16:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, danke für die Antwort.
@Moderator: Sorry, war natürlich der falsche Bereich.
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